Weniger Beschwerden über GKV & Co.

Petitionen, in denen es um Kassen- oder Gesundheitsthemen geht, sind 2011 seltener geworden. Allerdings ist eine spezielle Eingabe aus der Ärzteschaft die zweithäufigste unterstützte öffentliche Petition.

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Im Gegensatz zum Jahresbericht von 2010 sind die Eingaben, die das Bundesgesundheitsministerium betreffen, um knapp zehn Prozent zurückgegangen.

Im Gegensatz zum Jahresbericht von 2010 sind die Eingaben, die das Bundesgesundheitsministerium betreffen, um knapp zehn Prozent zurückgegangen.

© Rainer Jensen/dpa

BERLIN (fst). Die Gesetzliche Krankenversicherung und andere Gesundheitsthemen haben Bürgern im vergangenen Jahr deutlich seltener Anlass für eine Petition gegeben.

Das geht aus dem Bericht des Petitionsausschusses des Bundestags für 2011 hervor, der am Dienstag vorgestellt worden ist.

Danach sank die Zahl der Eingaben, die auf den Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums entfallen, von 1686 (2010) auf 1333. Das entspricht rund acht Prozent aller Petitionen. Auch insgesamt ist die Zahl der Eingaben um knapp zehn Prozent auf 15.191 zurückgegangen.

Die Schwerpunkte der Eingaben sind in der Vergangenheit immer ein Spiegel aktueller Reformen gewesen. So ist nach der Beitragssatzerhöhung 2009 die Zahl der Petitionen mit dem Fokus auf GKV-Beiträge stark von 391 (2010) auf 271 gesunken.

Seltener als im Jahr zuvor wandten sich Bürger auch wegen Arzneimitteln an den Ausschuss. Wie in der Vergangenheit entfielen die meisten Petitionen (346) auf Bürger, die sich über nicht genehmigte Leistungen der Kassen beschwerten.

Häufig auch Schildbürgerstreiche

Von allen öffentlichen Petitionen liegt 2011 eine Eingabe von Ärzten mit fast 170.000 auf Platz 2 der Liste mit den am häufigsten unterstützten Petitionen.

Westfalen-Lippes KV-Chef Dr. Wolfgang-Axel Dryden plädiert darin für eine Konvergenz der ärztlichen Vergütung in den Regionen. Im März dieses Jahres hat der Petitionsausschuss Dryden angehört, entschieden ist die Eingabe noch nicht.

Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstrukturgesetz seit Anfang des Jahres das Vorhaben der Honorarkonvergenz wieder zu den Akten gelegt.

Häufig muss sich der Ausschuss auch mit Schildbürgerstreichen der Sozialverwaltung beschäftigen. So wollte ein Rententräger eine Achtjährige allein zur Rehabilitation schicken.

Für die Mutter als Begleitperson wollte die Versicherung nicht zahlen. Die Abgeordneten setzten das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde auf den Fall an, das schnell für Klärung sorgen konnte.

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