GBA: Neue Bedarfsplanungsrichtlinie angekündigt

In der ersten Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses unter seinem Vorsitz hat Josef Hecken die Ziele abgesteckt. Zudem erkannte der GBA bei zwei Wirkstoffen und einer Wirkstoffkombination jeweils einen geringen Zusatznutzen an.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Josef Hecken löste Dr. Rainer Hess als GBA-Vorsitzenden ab.

Josef Hecken löste Dr. Rainer Hess als GBA-Vorsitzenden ab.

© Becker&Bredel / dpa

BERLIN. Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie soll bis Ende des Jahres stehen. "Wir sind guten Mutes, dass dies gelingen kann und wird", sagte Josef Hecken, der neue unparteiische Vorsitzende des GBA, nach der ersten Sitzung unter seiner Leitung.

Die hausärztliche Versorgung solle sehr wohnortnah aufgestellt werden, kündigte Hecken an.

Geklärt werden müssten unter anderem noch Abgrenzungsprobleme zwischen der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung und der allgemeinen fachärztlichen Versorgung.

Nötig seien ferner Gespräche mit den Ländern darüber, inwieweit sie von der Bedarfsplanungsrichtlinie abweichen dürften.

Nicht nur demografische Faktoren sollen dabei erörtert werden, sondern auch signifikante Abweichungen bei der Morbidität und der Sozialstrukturen.

Nutzenbewertung nicht per Schnellschuss

Zuversichtlich äußerte sich Hecken zur Zukunft der frühen Nutzenbewertung. Die Pharmaunternehmen nutzten die Beratungsangebote des GBA inzwischen intensiv.

Die geplante Nutzenbewertung im Bestandsmarkt lasse sich nicht mit einem Schnellschuss erledigen, sagte Hecken. Dafür bedürfe es eines geordneten, nachvollziehbaren und willkürfreien Verfahrens.

Die Interessen der Industrie müssten sorgfältig gegen Gemeinwohlinteressen abgewogen werden. Gerichtsfeste Auswahlkriterien für Wirkstoffe im Bestandsmarkt sollen in den kommenden zwei bis drei Monaten erarbeitet werden, sagte Hecken.

Für die Umsetzung der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) hat der GBA einen eigenen Unterausschuss eingerichtet.

Dessen Vorsitzende, Dr. Regina Klakow-Franck, seit 1. Juli im Amt, kündigte an, dass die ASV-Richtlinie voraussichtlich nicht bis Jahresende fertig werde. Die Richtlinie müsse in Etappen angegangen werden, sagte Klakow-Franck.

GBA erkennt Zusatznutzen an

In Deutschland erhalten jedes Jahr mehrere tausend Menschen eine Spenderniere und leiden daraufhin unter Abstoßungsreaktionen. Diese werden mit Medikamenten behandelt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun dem Wirkstoff Belatacept in einer frühen Nutzenbewertung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG einen geringfügigen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bescheinigt.

Dabei handelt es sich um eine Behandlung mit Ciclosporin in Kombination mit Corticosteroiden und Mycophenolatmofetil.

Hinweise auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie (Efavirenz in Kombinationen) fand der GBA auch für Rilpivirin, ein Wirkstoff gegen HIV.

Auch für die Wirkstoffkombination Emtricitabin, Rilpivirin, Tenofovirdisoproxil gibt es nach Ansicht des GBA Hinweise auf einen geringen Zusatznutzen. Gemessen hat das Gremium diesen an Efavirenz in Kombination mit Tenofovir plus Emtricitabin.

In seiner ersten Sitzung unter dem neuen unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken hat der GBA zudem die Leitung der Unterausschüsse verteilt.

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