KVWL: Neun Hilfsmaßnahmen für junge Praxisgründer

Mehr Unterstützung für junge Praxisgründer hat sich die KV Westfalen-Lippe auf die Fahnen geschrieben. Die neuen Vorstandspläne gehen über das hinaus, wozu die KV gesetzlich verpflichtet wäre.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Sucht individuelle Lösungen: KVWL-Vorstand Dr. Thomas Kriedel.

Sucht individuelle Lösungen: KVWL-Vorstand Dr. Thomas Kriedel.

© KVWL

DÜSSELDORF. Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will die KV Westfalen-Lippe (KVWL) Ärzte bei und während der Niederlassung unterstützen und damit auch in Zukunft die Sicherstellung gewährleisten.

Der KVWL-Vorstand hat eine Sicherstellungs-Richtlinie entwickelt, die noch von der Vertreterversammlung genehmigt werden mus.

Zwar sehe das Sozialgesetzbuch V die Einrichtung eines Strukturfonds vor, um Sicherstellungsmaßnahmen zu finanzieren, sagte KVWL-Vorstand Dr. Thomas Kriedel bei einer Fachtagung der NRW-Landesvereinigung des Bundesverbands Managed Care in Düsseldorf.

Dabei hänge die KV aber von den Beschlüssen des Landesausschusses der Ärzte und Kassen über die Versorgungslage ab. "Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen der Sicherstellung sind in der Umsetzung zu langsam", sagte Kriedel.

Die von der KVWL geplante Richtlinie soll ein schnelleres Handeln ermöglichen. Ärzte haben keinen Rechtsanspruch auf die dort aufgeführten Leistungen, betonte er.

Die Anwendung richte sich nach dem konkreten Bedarf. "Wir müssen auf die lokale Situation angemessen reagieren können."

Neun Sicherstellungsmaßnahmen

Kriedel stellte die neun Sicherstellungsmaßnahmen vor, die der vom Vorstand erarbeitete Entwurf bislang umfasst:

1. Umsatzgarantie zum Aufbau oder der Aufrechterhaltung einer Praxis oder Zweigpraxis: Veranschlagt wird dafür der durchschnittliche Quartalsumsatz der Fachgruppe. Die Garantie greift für maximal ein Jahr.

2. Übernahme von Kosten durch die KVWL: Wenn Ärzte ihre Zusammenarbeit verbessern wollen, trägt die KV einen Teil der Kosten, etwa des Umzugs, der Einrichtung der EDV oder der Beratung. Die Richtlinie sieht auch pauschale Kostenzuschüsse vor, etwa für den Notfalldienst oder Vertreter.

3. Gewährung von Darlehen zu Praxisaufbau oder -übernahme: Ärzte können ein zinsloses Darlehen von bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Tilgung beginnt erst nach einem Jahr und beläuft sich auf ein Prozent pro Monat. Wenn der Arzt den mit der KV vereinbarten Versorgungsauftrag kontinuierlich erfüllt hat, erlässt ihm die KVWL drei Jahre nach Auszahlung die Resttilgung.

4. Förderung von Weiterbildungsassistenten und die Vergabe von Stipendien: Die KVWL will das Förderprogramm für Hausärzte auf andere Fachgruppen ausweiten.

5. Vermittlung von Ärzten an Vertragsärzte: Das umfasst die Vermittlung von Assistenten bei Krankheit, Urlaub und Fortbildung sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit Krankenhäusern über die Abstellung von Assistenten.

6. Übernahme von Vermittlungskosten in Einzelfällen

7. Aufbau und Betrieb von KV-Praxen und Eigeneinrichtungen. "Bei der KV-Praxis würden wir dem Arzt die ganze Infrastruktur zur Verfügung stellen, er würde aber auf eigenes Risiko arbeiten", erläuterte Kriedel. Die Eigeneinrichtung soll nur greifen, wenn Sicherstellungslücken anders nicht zu schließen sind. Dort würden die Ärzte angestellt. "Das ist für uns Neuland."

8. Aufkauf von Praxen bei einem freiwilligen Verzicht auf die Zulassung in überversorgten Gebieten.

9. Zuschüsse zum Aufbau innovativer Versorgungsmodelle: "Der Vorstand kann ärztlichen Kooperationen Zuschüsse gewähren, wenn diese die medizinische Versorgung verbessern und innovativen Charakter haben", sagte Kriedel. In diesem Bereich wird nach seiner Einschätzung am meisten zu tun sein. Eine drohende Unterversorgung ist hier keine Voraussetzung für die KV-Unterstützung.

 Der Einsatz der KVWL zur Sicherstellung der Versorgung gehe über diese Maßnahmen hinaus, sagte er. Dazu gehöre auch die Reform des Notfalldienstes oder die Gründung von Weiterbildungsverbünden.

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