Hausarztvertrag

KV Berlin und Hausärzteverband im Nahkampf über 73b-Vertrag

Der Hausarztvertrag zwischen dem Berliner Hausärzte-verband BDA, der AOK Nordost und der IKK nimmt einen neuen Anlauf. Doch auch diesmal zerreißt ihn die KV Berlin in der Luft.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Wieder Kampf um den Hausarztvertrag in Berlin.

Wieder Kampf um den Hausarztvertrag in Berlin.

© [M] Boxer: Keith Frith / fotolia.com | Schriftzug: sba

BERLIN. KV-Vize Dr. Uwe Kraffel warnt davor, dass teilnehmende Ärzte beim Hausarztvertrag unter Umständen draufzahlen müssen. "Wer im Vertrag ist, hat das Risiko, dass er bereinigt wird für Patienten, die er nicht selbst eingeschrieben hat", sagte der für Honorarangelegenheiten zuständige Berliner KV-Vize der Vertreterversammlung im August.

Gefahr besteht nach seinen Angaben vor allem für Vertretungsfälle und Auftragsfälle. Das geht auf relativ komplizierte Bereinigungsregelungen zurück.

Kraffel stellte anheim, ob es nicht besser wäre, "die Bereinigung nur anhand der vom jeweiligen Arzt eingeschriebenen Patienten vorzunehmen, um diese Kollateralschäden zu vermeiden".

Risiko: Mitbehandlung von Diabetikern

Im Verlauf der Darstellung der Risiken in der Vertreterversammlung wurde deutlich, dass nach der jetzigen Regelung zum Beispiel die Mitbehandlung von Diabetikern durch Diabetologen zulasten der Hausärzte gehen kann. Sie riskieren bei einer Überweisung zu den in Berlin meist hausärztlich tätigen Diabetologen, dass ihnen die Leistungen vom Honorar abgezogen werden. Das hebele die Disease-Management-Programme aus, so die Warnung eines Arztes aus der Vertreterversammlung.

Nach KV-Angaben sind aktuell 870 Patienten in den Vertrag eingeschrieben, und 102 Hausärzte haben ihre Teilnahme erklärt. Von ihnen hätten jedoch 86 keine Patienten eingeschrieben.

Die Krankenkassen übermitteln der KV außer den Teilnehmerzahlen auch einen Ziffernkranz mit Abrechnungsziffern, die für den Vertrag relevant sind. Auf dieser Basis hat Kraffel eine Bereinigungssumme von etwa 55 Euro pro Patient ermittelt, die nach seinen Angaben deutlich über dem Fallwert des Regelleistungsvolumens liegt.

Für alle Patienten werden laut Kraffel derzeit 48.000 Euro bereinigt. Die KV verliere dadurch Einnahmen aus der Umlage von rund 3600 Euro.

Auf 6,7 von 28 Millionen Euro Umlageeinnahmen bezifferte der Honorarexperte der Hauptstadt-KV die Verluste für den Fall, dass alle Hausärzte und alle Versicherten der beiden Kassen teilnehmen würden. Diese Größenordnung werde die Existenz nicht gefährden, sagte er.

Zu Vorsicht bei der Vertragsteilnahme rät auch der Vorsitzende des Berufsverbands der Hausarztinternisten in Berlin Dr. Detlef Bothe. "Ich kann nur davor warnen", sagte er der "Ärzte Zeitung" unter Verweis auf Kraffels Ausführungen.

Indes vertritt der Vorsitzende des Hausärzteverbands BDA Dr. Wolfgang Kreischer die Auffassung, dass mit der Änderungsvereinbarung vom April dieses Jahres einige Fragen geklärt sind, an denen der Altvertrag gekrankt hat. Strittig war unter anderem der Bereitschaftsdienst.

Hier seien die Zuständigkeiten nun klar geregelt. Neu sei zudem eine obere Fallwertgrenze von 76 Euro und dass mehr Leistungen in der Pauschale zusammengefasst seien.

Kreischer weist darauf hin, dass der Vertrag sich nach altem Recht nicht selbst tragen muss. Er betrachtet den Vertrag nicht als Konkurrenzmodell zur KV-Versorgung. Den Warnungen vor Honorarrisiken setzt er entgegen: "Das wird sich auf Arztniveau entscheiden, ob einer Vor- oder Nachteile hat."

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