Klage
KV Berlin will Geld aus IV-Verträgen zurück
Die KV vermutet, dass viele IV-Verträge eigentlich keine waren - und will finanziell profitieren.
BERLIN (ami). Vier Jahre nach dem Ende der Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung wird der Abzug von Geldern für IV-Verträge aus der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte in Berlin vor Gericht geklärt.
Die KV klagt in 18 Fällen auf Rückzahlung der einbehaltenen Gelder. "Bislang weigern sich alle Krankenkassen eine saubere Abrechnung oder auch nur die Vertragsinhalte vorzulegen", sagte KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke der Vertreterversammlung.
Von Gesetzes wegen war im Zusammenhang mit der Anschubfinanzierung für Verträge nach Paragraf 140b SGB V ursprünglich eine Spitzabrechnung vorgesehen.
Diese hat offenbar keine Kasse an die KV Berlin geliefert. Insgesamt haben die Kassen nach Bratzkes Angaben aus der Gesamtvergütung in den Jahren 2004 bis 2008 rund 20,1 Millionen Euro für sogenannte IV-Verträge abgezogen.
"Für ein Volumen von 16,6 Millionen Euro sahen wir Hinweise, dass es sich nicht um IV-Verträge handelte und haben Klagen auf Rückzahlung der einbehaltenen Beträge eingereicht", erläuterte Bratzke auf Nachfrage.
17 Kassen sind nach seinen Angaben in die Klagen verwickelt. Mit zwei Kassen hat die KV sich auf einen Vergleich geeinigt.