Kommentar zur Kinderschutz-Hotline
Mehr Vernetzung für Kinderschutz
Egal wohin man blickt: Überall werden Defizite in der Kommunikation zwischen Kinderärzten und Kinderschutzeinrichtungen beklagt. In Berlin haben in fünf Jahren nur 146-mal Ärzte die Hotline Kinderschutz eingeschaltet, wenn sie den entsprechenden Verdacht hatten.
Nachbarn taten das fast zehnmal so oft. Kommen misshandelte Kinder nicht in die Kinderarztpraxis? Oder werden Pädiater durch gesetzliche, organisatorische und institutionelle Hürden ausgebremst?
Was könnte der Grund dafür sein, dass Kinderärzte an der Aufdeckung von Misshandlungen einen verschwindend geringen Anteil haben, obwohl sie doch Anwälte ihrer kleinen Patienten sein sollten?
Beim Kinderschutz zählt vor allem Vernetzung. Die mag in Berlin innerhalb der Verwaltung durch die verbindlich geregelte Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt und Jugendamt vorbildlich gelöst sein.
Solche verbindlichen Regeln fehlen jedoch für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Ämtern. Diese Lücke hat bislang weder das Berliner noch das bundesweite Kinderschutzgesetz geschlossen. Ob die Lösung in einer eigenen Ärzte-Hotline liegt, darf bezweifelt werden. Denn auch die müsste schließlich vernetzt werden.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Kinderschutz in Berlin: Hotline wird mehrsprachig