KV Berlin

Gehaltsaffäre zieht sich wie Kaugummi

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Der Vorstand der KV Berlin bleibt in den Negativ-Schlagzeilen. Noch immer sind die unrechtmäßig an die Vorstände gezahlten "Übergangsgelder" nicht komplett zurückerstattet worden. Die Staatsanwaltschaft bleibt weiter am Ball.

BERLIN. Die Affäre um die zu Unrecht ausgezahlten Übergangsgelder für die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin nimmt kein Ende.

Ein Vorstandsmitglied hat die Summe von 183.000 Euro nach Angaben der aufsichtführenden Senatsgesundheitsverwaltung auch am 15. März noch nicht an die KV Berlin zurückgezahlt.

Das ist mehr als zwei Monate, nachdem die Vertreterversammlung der KV Berlin und ihr Vorsitzender Dr. Jochen Treisch die Rückzahlung gefordert haben.

Nach Auskunft der Aufsichtsbehörde ist inzwischen auch eine von Treisch in einem Erinnerungsschreiben gesetzte Frist zur Rückzahlung verstrichen.

Die Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung Franciska Obermeyer sagte der "Ärzte Zeitung", es bestehe Kontakt zum VV-Vorsitzenden. Ein weiterer Verzögerungsgrund für die Rückzahlung sei nun aber nicht mehr erkennbar.

Gerichtsentscheidung ist drei Monate her

Das Ausbleiben der Rückzahlung ist umso verwunderlicher, als der KV-Vorstand vor rund einem Jahr geschlossen erklärt hatte, die Gelder würden bis zur endgültigen juristischen Klärung auf ein Treuhandkonto eingezahlt.

Die Gerichtsentscheidung, mit der die Zahlung als unrechtmäßig bewertet wurde, liegt inzwischen rund drei Monate zurück.

"Herr Dr. Treisch und die Vertreterversammlung unternehmen alle notwendigen Schritte, den Verpflichtungsbescheid vollständig umzusetzen", teilte die KV Berlin auf Anfrage mit.

Von der Aufsicht gefordert ist auch eine Änderung der Vertragslaufzeiten der Vorstände. Diese Forderung scheint momentan in den Hintergrund zu rücken.

Denn von der Tagesordnung der Vertreterversammlung ist das Thema Vorstandsverträge komplett verschwunden.

Verdachte auf Untreue besteht weiterhin

Unabhängig davon, ob ein Vorstandsmitglied das Übergangsgeld von 183.000 Euro zurückgezahlt hat oder nicht, bleibt der strafrechtliche Verdacht der Untreue gegen die Berliner KV-Vorstände bestehen. Die Staatsanwaltschaft setzt die Ermittlungen gegen alle drei Vorstandsmitglieder fort.

"Eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung ist interessant. Aber sie beseitigt nicht die Strafbarkeit des Verhaltens", so der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner.

Allenfalls könnte die Rückzahlung beim Strafmaß berücksichtigt werden. (ami).

Die Vorgeschichte der Affäre

Anfang 2011 erhalten die drei Berliner KV-Vorstände Übergangsgelder in Höhe eines Jahresgehaltes von je 183 000 Euro, obwohl sie ihre Ämter fortführen.

Am 27. Februar 2012 verpflichtet Gesundheitssenator Mario Czaja die KV per Aufsichtsbescheid zur Rückabwicklung der Auszahlung. Die KV klagt gegen den Bescheid.

Am 19. Dezember 2012 zieht die KV während der Gerichtsverhandlung die Klage zurück.

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