Direkt zum Inhaltsbereich

Honorar

KV Hamburg setzt aufs Schiedsamt

Veröffentlicht:

HAMBURG. Der KV-Vorstand in Hamburg hat für seine Linie in den Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen Rückendeckung von der Vertreterversammlung bekommen.

Wie berichtet, waren KV und Kassen in ihren Verhandlungen über das Honorar in 2013 zu keiner Einigung gekommen und haben das Schiedsamt eingeschaltet.

In einer Resolution verweisen die Vertreter darauf, dass die Honorare der Niedergelassenen in der Hansestadt "im Bundesvergleich seit Jahren kontinuierlich an Boden verlieren". Mit den von den Kassen zur Verfügung gestellten Mitteln kann nach Auffassung der Vertreterversammlung die angebotene Versorgung nicht mehr aufrechterhalten werden.

Als Beispiel verweisen die Ärzte auf die ambulante Betreuung in der Onkologie und die hochwertige Versorgung auch für die angrenzenden Bundesländer.

Die Erwartungen der KV, die Kassen würden diese Leistung in den regionalen Verhandlungen besser als in Zeiten zentraler Verhandlungen honorieren, haben sich jedoch nicht erfüllt.

Die Kassen in Hamburg wollen weitgehend die bundesweit ausgehandelten Honorarergebnisse umsetzen. Die KV-Vertreter setzen auf ein zügiges Schiedsamt-Verfahren, schließen aber bei einem besseren Angebot der Kassen eine frühere Einigung nicht aus. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Übergangsregelung 2026 nur für Kinder und Jugendliche

Hybrid-DRG werden erst 2027 für Patienten mit Behinderung angepasst

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In der Schwangerschaft soll eine medikamentöse Blutdrucktherapie ab Werten 140/90 mmHg initiiert werden.

© Dragana Gordic - stock.adobe.com

Gestationshypertonie und Co.

Bluthochdruck in der Schwangerschaft: So gehen Sie therapeutisch vor