Korruption bei Ärzten

Opposition zückt die Handschellen

Bei Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird es langsam eng: Schwarz-Gelb treibt sein Gesetzesnovelle voran. Jetzt erhöht die Opposition den Druck. Sie hat nämlich ganz eigene Ideen.

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Drohgebärde.

Drohgebärde.

© Ilya Andriyanov / Shutterstock

BERLIN. Korruption soll nach Meinung der SPD-Fraktion generell unter Strafe gestellt werden. In einem Antrag, der am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wird, fordert sie die Regierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Bestechung und Bestechlichkeit hinter dem Rücken der Patienten und zulasten des Gesundheitssystems seien keine Kavaliersdelikte, heißt es in dem Antrag. Das müsse in einem Gesetz klar zum Ausdruck gebracht werden.

In eine ähnliche Richtung zielen die Anträge der Linken- und Grünen-Fraktion. Sie fordern darüber hinaus, dass das Strafrecht in einem Korruptions-Fall greifen solle. Zudem will die Grünen-Fraktion, dass Regelungen geschaffen werden, die ökonomischen Verflechtungen aller Beteiligten des Gesundheitswesens transparent machen sollen.

Korruption im Gesundheitswesen höhle das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aus und schädige nachhaltig die besondere Schutzwürdigkeit von Kranken.

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller wehrt sich gegen einen Generalverdacht. In der Stellungnahme des Verbandes heißt es, dass die Zusammenarbeit zwischen Industrie und medizinischen Einrichtungen nicht per se zu verurteilen sei.

Die Bundesärztekammer betont, dass das Strafrecht nur das letzte Mittel sein könne. Es sollte nur zur Anwendung kommen, wenn die anderen Sanktionsmöglichkeiten des Zivil- oder Berufsrechts nicht mehr ausreichend seien.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte Anfang März einen Gesetzentwurf vorgelegt: Noch in dieser Legislaturperiode soll ein Straftatbestand zur Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden.

Die Koalition reagierte damit auf einen BGH-Beschluss aus dem Jahr 2012. (sun)

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