Schlussspurt in Berlin

Koalition schiebt diese Gesetzesvorhaben an

Union und FDP drücken aufs Tempo: Bevor es in die Sommerpause geht, wollen sie noch einige Gesetzesvorhaben umsetzen - etwa die Hilfen für Kliniken und Krankenkassen-Schuldner.

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CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn verspricht den Kliniken zum 1. August Geld.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn verspricht den Kliniken zum 1. August Geld.

© Müller-Stauffenberg/imago

BERLIN. Um die seit 2007 geltende Versicherungspflicht durchzusetzen, erleichtert die Koalition bislang Nichtversicherten den Weg zurück in die Krankenversicherung.

Sie sollen die Chance erhalten, sich bis Ende des Jahres bei einer Kasse zu melden, bestätigte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), am Mittwoch in Berlin.

Hielten sie diese Frist ein, sollen sie keine Nachzahlungen leisten müssen. Begründen lasse sich dies damit, dass die Betroffenen ja auch keine Leistungen zu Lasten der Kassen erhalten hätten, sagte Spahn.

Die Regelung soll noch in das Beitragsschuldengesetz aufgenommen und am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Ab 1. August Geld für Kliniken

Mit dem Gesetz will die Koalition zudem die "Wucherzinsen" von derzeit bis zu 60 Prozent im Jahr auf ausstehende Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf höchstens zwölf Prozent im Jahr senken.

Für Privatversicherte soll ein Notlagentarif eingeführt werden, der rückwirkend gelten soll, um die Betroffenen zu entlasten.

Ein weiteres Gesetzesvorhaben, das am Beitragsschuldengesetz dran hängt, ist ebenfalls auf die Zielgerade eingebogen. "Das Geld für die Kliniken kann zum 1. August fließen", sagte Spahn.

In diesem Jahr seien dies rund 250 Millionen Euro, im kommenden Jahr noch einmal 500 Millionen Euro. Insgesamt sollen die Krankenhäuser 1,1 Milliarden Euro erhalten. Das Geld soll steigende Lohnkosten auffangen helfen, aber auch für den Kampf gegen Krankenhauskeime eingesetzt werden.

Die kurzfristigen Hilfen ersetzten die Strukturdebatten im stationären Sektor nicht, sagte Spahn. Im Zusammenspiel mit der in wenigen Jahren voll greifenden "Schuldenbremse" ergebe sich für den Bund eine einmalige Chance, mit den Ländern zu reden, wie es mit den Krankenhäusern weitergehen solle. Das werde das "Megathema" nach den Wahlen.

Auch die geplanten Änderungen am Transplantationsgesetz werden mit diesem Gesetz durch das Verfahren transportiert.

Damit sollen die Richtlinien der Bundesärztekammer unter einen Genehmigungsvorbehalt des Gesundheitsministeriums gestellt werden. Ärzten, die bei der Organzuteilung manipulieren, soll bis zu zwei Jahre Haft drohen.

Präventionsgesetz soll beschlossen werden

Aus Koalitionskreisen war am Mittwoch zu hören, dass für diese Gesetzesvorhaben keine Blockademanöver durch den Bundesrat zu erwarten seien. Anders sieht dies beim Präventionsgesetz aus, das der Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche vor den Wahlen ab dem 24. Juni abschließend beraten wird.

Mit einem Änderungsantrag kommen die Koalitionsfraktionen den Ländern nun ein Stück entgegen. So soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Mittel für Präventionskampagnen in einem Länderproporz ausschütten, kündigte Spahn an. "Wir kämpfen und werben für das Gesetz," sagte der CDU-Politiker am Mittwoch.

Besonders pikant: An diesem Gesetz hängen auch die Paragrafen, die die Koalition der Korruption im Gesundheitswesen entgegensetzen will.

Die gehen der aktuell von der Opposition dominierten Länderkammer nicht weit genug, weswegen Hamburg einen weiter gehenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. (af)

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