KBV-VV

Hausarzt-EBM kommt pünktlich

Der neue Hausarzt-EBM wird nicht ausgesetzt, sondern soll planmäßig zum 1. Oktober in Kraft treten. Gelingt es allerdings nicht, bis Ende November Nachbesserungen mit den Kassen zu vereinbaren, wird der EBM nach einem Quartal wieder außer Kraft gesetzt.

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Abrechnung: Im vierten Quartal greift die EBM-Reform.

Abrechnung: Im vierten Quartal greift die EBM-Reform.

© Roger Jegg / thinkstock.com

BERLIN. Auf den KBV-Vorstand kommt in den nächsten Wochen eine Herkules-Aufgabe zu: Die KBV-Vertreterversammlung (VV) hat am Freitag dem Inkrafttreten des neuen Hausarzt-EBM zum 1. Oktober nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das Gebührenwerk nachverhandelt wird. Der Antrag einiger KVen, den neuen EBM kurz vor Toresschluss außer Kraft zu setzen, fand keine Mehrheit.

Jetzt wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem hausärztlichen Bereich eingesetzt, der die strittigen Themen beraten soll: Das sind der Chronikerzuschlag, die Vorhaltepauschale, Gesprächsleistungen, Gesprächsbudget und die dafür veranschlagten Zeitvorgaben sowie die Abrechenbarkeit von Pauschalen durch einen Vertreter.

Die Verbesserungen sollen bis Ende November mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden und teilweise rückwirkend auch für das vierte Quartal gelten.

Der Katalog an Nachforderungen ist allerdings nicht punktzahlneutral, erfordert also, dass die Kassen Geld nachschießen. Bleiben die Verhandlungen im (erweiterten) Bewertungsausschuss erfolglos, wird der am 1. Oktober in Kraft tretende Hausarzt-EBM zum 1. Januar 2014 wieder außer Kraft gesetzt.

Ferner beschloss die Vertreterversammlung, ein Gremium einzurichten, das sich mit der fachübergreifenden Weiterentwicklung des EBM befassen wird.

Kritik am Vorstand

Vor Eintritt in die Tagesordnung hatten die drei Vorsitzenden der Vertreterversammlung in einer gemeinsamen Erklärung das Verhältnis der beiden Vorstände, Dr. Andreas Köhler und Regine Feldmann, kritisch bewertet. Die Rede war von einer tiefen Zerstrittenheit, was so nicht weitergehen könne.

Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung warnen vor einer Trennung oder Sektionierung in eine Hausarzt- und eine Facharzt-KBV. Am 8. November soll eine Sonder-VV stattfinden, die sich ausschließlich mit der Arbeitsweise und der Arbeitsteilung des Vorstandes befasst.

Dabei soll auch erwogen werden, die Ressortstruktur zu ändern und die Arbeitsteilung nach den Kriterien Hausarzt (dafür ist Regine Feldmann verantwortlich) und Facharzt (Andreas Köhler) zur Disposition zu stellen. Aus Sicht mancher KV-Vorsitzender ist diese Form der Arbeitsteilung überholt, der früher existierende Konflikt zwischen Haus- und Fachärzten wird als überwunden angesehen.

Weigeldt: KBV verliert Bezug zur Realität

Der Beschluss der KBV-Vertreterversammlung, den neuen Hausarzt-EBM zum 1. Januar wieder außer Kraft zu setzen, wenn die geforderten Nachbesserungen von den Kassen nicht erfüllt werden, bewertet der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, als „völligen Verlust des Realitätsbezugs“.

Das werde zu weiterer Verunsicherung in den hausärztlichen Praxen führen und sei „in Zeiten des Nachwuchsmangels ein katastrophales Signal der ärztlichen Selbstverwaltung“.

Weigeldt wehrt sich ferner dagegen, dass Fachärzte sich in hausärztliche Angelegenheiten einmischten.

Bei aller Kritik am Hausarzt-EBM plädiert Weigeldt nachdrücklich dafür, dass auch in Zukunft die Versorgungsebenen ihre Bereiche eigenständig verantworten und damit auch ein eigenständiges Stimmrecht in solchen Fällen haben sollten. Dies gelte auch für die Besetzung von KBV-Vorstandsämtern. (iss/sto/HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sektionierung war gestern

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