Honorar in Hamburg
Nachspiel beim Schiedsspruch
HAMBURG. Der Honorar-Schiedsspruch in Hamburg hat ein gerichtliches Nachspiel. Für die Ärzte kann nun ein Zuschlag nur unter Vorbehalt ausgezahlt werden.
Die Krankenkassen haben nach Auskunft des Ersatzkassenverbandes die Klage aus Gründen der Fristwahrung eingereicht. Sie wollen damit Zeit gewinnen, um den umstrittenen Schiedsspruch juristisch prüfen zu lassen.
Zugleich betonte eine Sprecherin, dass man an einem verbesserten Verhältnis zur KV interessiert sei. Die jüngste Honorarauseinandersetzung hatte das Verhältnis zwischen KV und besonders den Ersatzkassen belastet.
Den Kassen ist, wie berichtet, besonders der Aufschlag auf den Orientierungspunktwert, mit dem das Schiedsamt die besondere Kostensituation der Ärzte in der Metropole Hamburg berücksichtigt, ein Dorn im Auge.
Die KV vermutet, dass es den Kassen bei der Klage besonders um diesen Punkt geht. Nach KV-Meinung ist die Klage vor Gericht aber chancenlos. Sollten die Kassen jedoch mit ihrer Haltung vor Gericht bestätigt werden, müsste die KV den Zuschlag von den Ärzten zurückfordern.
Zugleich sah sich die KV ebenfalls gezwungen, Klage einzureichen. Hintergrund ist ein nach KV-Darstellung "offensichtlicher Fehler" in der schriftlichen Begründung des Schiedsspruchs, der den Kassen einen Vorteil verschaffen würde.
"Obwohl das Schiedsamt, die KV Hamburg und selbst die Kassen einsehen, dass der Sachverhalt anders entschieden worden war, als er sich in der schriftlichen Begründung wiederfand, weigerten sich die Ersatzkassen, diesen Passus mit einer Vereinbarung richtig zu stellen", so die KV.
Konsequenz: Auch die KV reicht Klage ein, um eine Richtigstellung zu erwirken. Die Ersatzkassen wollten die Interpretation der KV nicht kommentieren. (di)