Honorar 2014

KV Bayerns will fünf Prozent Aufschlag

Bei der Honorarrunde für 2014 kommen nach dem Willen der KV Bayerns altbekannte Themen wieder aufs Tapet - etwa ein Zuschlag zum Orientierungswert.

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Sieht Fortschritte beispielsweise bei der Wegepauschale im Bereitschaftsdienst: Bayerns KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz.

Sieht Fortschritte beispielsweise bei der Wegepauschale im Bereitschaftsdienst: Bayerns KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz.

© susanne-krauss.de / KVB

MÜNCHEN. Die Forderungen der KV Bayerns (KVB) für die Honorarverhandlungen 2014 summieren sich auf etwa 4,5 bis fünf Prozent.

Darin enthalten sind auch Positionen, die im Schiedsspruch zum Honorar 2013 strittig waren und gegen die die KVB vor Gericht klagt. Ein erster Gerichtstermin ist noch nicht festgesetzt.

So fordert die KVB erneut einen Zuschlag zu dem auf Bundesebene festgesetzten Orientierungswert unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenstrukturen zwischen Bayern und dem Bund, berichtete der KVB-Vorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung. Umstritten ist auch die Bewertung von Veränderungsraten bei der Morbidität.

Außerdem verlangt die KVB zusätzlich Geld unter anderem für Bereitschaftspraxen und für die Bereitschaftsdienstpauschale. Noch nicht bekannt ist der bayerische Anteil an den 140 Millionen Euro, den die Kassen bundesweit zur Stärkung der Grundversorgung bereitstellen. Ein entsprechender Beschluss des Bewertungsausschusses stehe noch aus, berichtete Krombholz.

Als positives Zeichen wertete Krombholz, dass mit der AOK Bayern eine Verdoppelung der Wegepauschalen im Bereitschaftsdienst vereinbart werden konnte.

So hat sich beispielsweise die Wegepauschale für Fahrten über zehn Kilometer bei Tag zum 1. Oktober von bisher 17,08 Euro auf 39,83 Euro erhöht. Bei Fahrten über 20 Kilometer in der Nacht werden jetzt 77,60 Euro bezahlt.

Keine Spaltung in der KBV

Die Vertreter sprachen sich mit großer Mehrheit für den Erhalt der KBV als "gemeinsame und einheitliche Organisation" aller niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten aus.

Ein fairer Interessenausgleich müsse innerhalb der Organe der KBV stattfinden. "Hierbei ist die Gleichberechtigung der Versorgungsebenen in allen Gremien zu gewährleisten", heißt es in einer Resolution.

Es sei "weder Wunsch noch Wille der Hausärzte", die KBV zu trennen, hatte Krombholz erklärt. Von einer Spaltung könne keine Rede sein. Die Hausärzte in der KBV beanspruchten jedoch eine gleichberechtigte Position.

"Das wurde falsch verstanden", sagte Krombholz mit Blick auf den Ablauf der KBV-Sondervertreterversammlung Anfang November. Über die Abwahlanträge gegen beide KBV-Vorstände soll nun am 13. Dezember in einer Sonder-Vertreterversammlung der KBV entschieden werden.

Gegen die Anträge zur Abwahl der beiden Vorstände hat sich die Vertreterversammlung der KVB in einer weiteren Entschließung, die von der hausärztlichen Fraktion eingebracht worden war, mit großer Mehrheit ausgesprochen.

Von den Anträgen gehe ein "falsches Signal hinsichtlich der Einheit der KBV unter Gleichberechtigung von Haus- und Fachärzten" aus, hieß es. (sto)

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