Zukunft der KBV

Hausärzte geben Fachärzten Kontra

Von Burgfrieden keine Spur: Abseits der KBV-Vertreterversammlungen beharken sich die Fraktionen mit Denkschriften und Thesenpapieren. Fachärzte sehen die eigenständige hausärztliche Versorgungsebene als Spaltpilz in der KBV. Jetzt keilen Hausärzte zurück und warnen vor "rückwärts gerichtetem Besitzstandsdenken".

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Tauziehen - findet derzeit auch um die Zukunft der vertragsärztlichen Selbstverwaltung statt.

Tauziehen - findet derzeit auch um die Zukunft der vertragsärztlichen Selbstverwaltung statt.

© shoot4u / fotolia.com

BERLIN. Über die Zukunft der KBV wird weiter hart gerungen: Nachdem eine Gruppe von 17 fachärztlichen KBV-Mitgliedern Ende Januar ihre Haltung in einem als "Denkschrift" bezeichneten Positionspapier ("Plädoyer für eine Abkehr vom Lagerdenken") lanciert haben, schießen Hausärzte nun scharf zurück.

In einem Papier, das die Unterstützung einiger KV-Chefs und der Hausärzte-Verbandsvorsitzenden haben soll, werfen die Autoren den Fachärzten "rückwärts gerichtetes Besitzstandsdenken" vor. Dieses werde von der Furcht getrieben, der Gesetzgeber könne in die Strukturen der KBV hineinfunken.

Im Koalitionsvertrag von SPD und Union heißt es, die Vertreterversammlungen sollten zu gleichen Teilen aus Haus- und Fachärzten gebildet werden. Zudem sollten haus- und fachärztliche Mitglieder der Vertreterversammlungen jeweils über ihre eigenen Belange entscheiden.

Dieses Vorhaben der Koalition, so die Hausärzte, "ruft naturgemäß diejenigen auf den Plan, die ihre Mehrheitsverhältnisse und ihren Besitzstand in Gefahr sehen". Tatsächlich haben die Fachärzte in ihrer Denkschrift die Gliederung der Versorgung in eine haus- und fachärztliche Versorgungsebene als Wurzel des Übels erkannt.

Diese Vorgabe in Paragraf 73 SGB V zwinge den KVen ein "potenziell spaltendes Verhaltens- und Bewusstseinsmuster auf", hieß es.

Dem widersprechen die Hausärzte vehement. Vielmehr habe der Gesetzgeber nach der Einführung des Paragrafen 73 im Jahr 1993 mehrfach intervenieren müssen, weil "die hausärztliche Versorgung immer weiter ins Abseits geriet".

Gleichberechtigung per Satzung? Die Chance ist vertan

So spiegelten bis heute die unterschiedlichen Einkommen der Hausärzte je nach KV-Region die Tatsache wider, dass die Honorartrennung nicht einheitlich gehandhabt werde. Insoweit sei die Honorarhöhe der Hausärzte auch ein Abbild der Mehrheitsverhältnisse in den Vertreterversammlungen, heißt es in dem Hausärzte-Papier.

Die große Koalition sei gut beraten, den "Schalmeienklängen" der Fachärzte nicht zu folgen, sondern, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Strukturen in KBV und KVen neu zu ordnen.

Die Fachärzte hatten dagegen dafür geworben, die Interessenvertretung so zu organisieren, "dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt unabhängig von der Zugehörigkeit nach Versorgungsebenen einfließen können".

Dies könne auch per Satzung geregelt werden. Diese Ankündigung, kontern die Hausärzte, sei "nur für die Politik bestimmt: Diese Chance hätte die Selbstverwaltung in den letzten Jahren längst gehabt".

In einem 15 Punkte umfassenden Thesenpapier haben die hausärztlichen Autoren die Quintessenz ihrer Forderungen zusammengefasst. Darin heißt es unter anderem, die Organisationsstruktur der KVen müsse ein "gleichberechtigtes Neben- und Miteinander der Versorgungsebenen gewährleisten".

Weiter heißt es in dem Papier, in den Vertreterversammlungen müssten die "Versorgungsbereiche gleichgewichtig vertreten sein".

Pflöcke schlagen die Hausärzte auch ein, wenn sie proklamieren, Kollektiv- und Selektivverträge sollten "nebeneinander existieren". These 15 statuiert in Ergänzung dazu, KV und Berufsverbände sowie freie Verbände "arbeiten sich ergänzend und in enger Abstimmung für die Interessen ihrer Mitglieder".

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