KBV-VV
Nur eine Minderheit für Positionspapier?
Die KBV-VV präsentiert sich weiterhin uneins. Teilnehmer der geschlossenen Sitzung am vergangenen Freitag berichten, dass die Versammlung das Positionspapier zum Koalitionsvertrag lediglich mit einfacher Mehrheit angenommen habe.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Positionspapier der KBV zum Koalitionsvertrag war am Montagnachmittag noch nicht veröffentlicht, da trafen schon die ersten Reaktionen auf die Abstimmung vom vergangenen Freitag ein.
"Es wurden Formulierungen zu einer klaren Wettbewerbsordnung für Kollektiv- und Selektivverträge, die die Vertreterversammlung bereits im letzten Jahr konsentiert hat, nicht mehr übernommen", kritisierte der Vorstandsvorsitzende von Medi Geno Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner.
Die Vertreterversammlung wolle die Selektivverträge wieder in den Kollektivvertrag eingliedern. Das bedeute eine "Rolle rückwärts".
Fünf der sechs Delegierten aus Baden-Württemberg hätten das Positionspapier daraufhin abgelehnt, hat Baumgärtner am Montag mitgeteilt.
Lediglich 25 Vertreter hätten dem Papier zugestimmt, bei acht Gegenstimmen und einer Reihe Enthaltungen. Auch seien zum Zeitpunkt nicht mehr alle Delegierten anwesend gewesen, berichtet Baumgärtner.
KBV verweist auf Vertraulichkeit
Ein Sprecher der KBV wollte lediglich bestätigen, dass das Papier mit Mehrheit angenommen worden sei. Über die Details wollte er mit Blick auf die vereinbarte Vertraulichkeit nicht sprechen.
Bereits unmittelbar nach der Sitzung hatte der stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Windau, betont, das Positionspapier sei "in allen wesentlichen Punkten bestätigt" worden.
Die Kämpfe in der KBV gingen weiter, beklagt Baumgärtner in seiner Pressemitteilung. Die Körperschaft schwäche sich damit selbst, weil die großen Ärzteverbände beim Thema Selektivverträge eine Gegenposition zur KBV einnähmen.
Konkret geht es um Formulierungen aus einem Positionspapier, das die KBV im Vorfeld der Bundestagswahl formuliert hatte.
Darin hieß es: "(...) Selektivverträge sind notwendig für einen sinnvollen Vertragswettbewerb mit dem Ziel, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu optimieren." Ein solches Bekenntnis soll laut Baumgärtner im nun verabschiedeten Papier fehlen.
Zu den am 1. März 2013 vereinbarten Punkten zählt auch folgende Zusicherung an die Selektivverträge: "Bei einer Übernahme in den Kollektivvertrag müssen dort die gleichen Finanzmittel für diese Versorgungsart zur Verfügung gestellt werden wie im Selektivvertrag. Die Morbidität der Versicherten beider Vertragsarten muss hierbei insgesamt betrachtet werden."