KBV-Positionen

GroKo-Kritik und Streitpotenzial

Nicht alles, was die große Koalition will, stößt auf Zustimmung der KBV. Sie will nach wie vor die Freiberuflichkeit stärken. Und betont die Einheit der internen KV-Strukturen.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Die KBV will gemeinsame Vertretung aller Vertragsärzte und Psychotherapeuten sein.

Die KBV will gemeinsame Vertretung aller Vertragsärzte und Psychotherapeuten sein.

© David Vogt

BERLIN. Lange hat es gedauert, bis sich die KBV zu den gesundheitspolitischen Plänen der großen Koalition positioniert hat. Das jetzt vorliegende 20-Seiten-Papier weist auf viel Streitpotenzial im Detail hin.

Die Förderung der ambulanten Versorgung, etwa zur Niederlassung, sollte nicht mehr an die formale Feststellung von Unterversorgung geknüpft sein. Fördermaßnahmen sollten generell auf strukturschwache Regionen konzentriert werden.

Acht-Punkte-Programm

Diagnostische und therapeutische Freiheit wieder herstellen.

Feste und kostendeckende Preise anstreben.

Versorgungsfremde Mengensteuerung abschaffen.

Ärztliche Autonomie in Fragen der ärztlichen Qualifikation wieder herstellen.

Regresse bei veranlassten Leistungen abschaffen.

Primat der ambulanten Betreuung durch zugelassene Vertragsärzte.

Kassenspezifische Gesamtverträge wieder ermöglichen.

Online-Vernetzung in die Hände der Ärzte und der ärztlichen Selbstverwaltung geben.

Praxisnetze sollten mit bestimmten Versorgungsaufgaben, beispielsweise mit dem Betrieb von Filialpraxen und unterstützt von Telemedizin, betraut werden. Die Finanzierung sollte durch extrabudgetäre Zuschläge erfolgen.

Regressrisiko minimieren

Die KBV begrüßt die Steuerung der Wirtschaftlichkeit von Verordnungen durch regionale Vereinbarungen, fordert aber, dass auch Zufälligkeitsprüfungen abgeschafft werden. Auch bei Einzelfallprüfungen müsse der Grundsatz "Beratung vor Regress" gelten.

Richtgrößenprüfungen für Arzneimittel mit Rabatt oder Erstattungsbetrag nach früher Nutzenbewertung sollten von Richtgrößenprüfungen ausgenommen sein. Die Arzneimittelsteuerung soll über Verordnungsempfehlungen auf der Basis eines Medikationskatalogs und orientiert an regional vereinbarten Versorgungszielen erfolgen.

Die KBV begrüßt die Einführung eines Entlass-Managements der Kliniken. Es müsse sicherstellen, dass niedergelassene Ärzte rechtzeitig notwendige Informationen erhalten, Vertragsärzte schon in die Vorbereitung der Entlassung eingebunden werden und prioritär mit der Verordnung veranlasster Leistungen betraut werden. Eine Koordinierung durch Kassen sei nicht zielführend.

Eine Öffnung der Kliniken für ambulante Versorgung lehnt die KBV ab, weil dies die Niederlassungsbereitschaft von Ärzten negativ beeinflussen kann. MVZ in der Trägerschaft von Kliniken sollen nur bei Unterversorgung zulässig sein, MVZ in der Trägerschaft von Kliniken, die Bestandtei eines Pharma- oder Medizintechnikkonzerns sind, sollten verboten werden (Lex Fresenius/Helios).

MVZ in der Trägerschaft von Kommunen sollten auf die bisher schon geltenden Ausnahmetatbestände beschränkt bleiben.

Die Schaffung neuer Institutsambulanzen für erwachsene behinderte Menschen lehnt die KBV ab. Vielmehr schlägt sie vor, solche Patientengruppen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zu betreuen. In der ASV sieht die KBV generell eine Blaupause für Hochschul- und Institutsambulanzen oder auch das ambulante Operieren.

Keine Sektionierung der KVen

Das geplante gesetzliche Reglement für Wartezeiten beim Facharzt hält die KBV nicht für zielführend. Sie will ein geeignetes Modell für regionale Selbstverwaltungslösungen entwickeln.

Notwendig sei auch eine Versorgungssteuerung über verschiedene Versicherungstarife. Bei der hausarztzentrierten Versorgung wie auch bei anderen Selektivverträgen sollen KVen als Vertragspartner zugelassen werden.

Zur Weiterentwicklung der Vergütung soll das im Bewertungsausschuss definierte Verfahren für den Morbiditätszuwachs auch auf Landesebene eingesetzt werden. Der Orientierungswert müsse einen Inflationsausgleich ermöglichen. Statt der Gesamtverträge sollten auch kassen(arten-)spezifische Verträge erlaubt sein.

Kategorisch spricht sich die KBV gegen eine Sektionierung ihrer Binnenstruktur aus. Die Einrichtung eines Fachausschusses für angestellte Ärzte wird begrüßt.

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