Baden-Württemberg

Neue Bagatellgrenze bei Sprechstundenbedarf

Regressanträge wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf gehören zu den wiederkehrenden Ärgernissen für viele Ärzte im Südwesten. Die neue Bagatellschwelle von 75 Euro, die zwischen KV und Kassen vereinbart wurde, soll viele Verfahren obsolet machen.

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STUTTGART. KV Baden-Württemberg und die Kassen haben sich auf eine neue Bagatellgrenze im Zusammenhang mit Regressanträgen bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf geeinigt. Diese Aufgreifschwelle soll künftig 75 statt wie bisher 50 Euro betragen, erfuhr die "Ärzte Zeitung" aus Kassenkreisen.

Vor zwei Jahren hatte die KV angekündigt, die Zahl der Regresse in diesem Bereich halbieren zu wollen. Vielfach gehe es dabei um "Mini-Regresse", bei denen zweistellige Summen in Frage stehen, sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke im Juli 2012 der Vertreterversammlung.

Nun wurde eine Einigung mit den Kassen erreicht. Getroffen hat man sich salomonisch in der Mitte: Die KV hatte eine Bagatellgrenze von 100 Euro gefordert, bei Summen unter 50 Euro sei schon bisher auf eine Regressierung verzichtet worden, heißt es Kassenkreisen.

Persönliche "Negativliste" hilft dem Verordner

Im Jahr 2010 sind im Südwesten 9496 Regressanträge wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf eingeleitet worden. Das Volumen der Verordnung von Sprechstundenbedarf belief sich 2009 auf insgesamt 107 Millionen Euro, 62 Millionen Euro davon entfielen auf Arzneimittel. I

Parallel dazu erhalten Vertragsärzte von der KV schon seit einigen Quartalen die sogenannte "Frühinformation Sprechstundenbedarf". Mit den Honorarunterlagen bekommt der Vertragsarzt dabei eine persönliche "Negativliste" über Fehlverordnungen im Bereich Sprechstundenbedarf.

Dabei handelt es sich um eine Übersicht der Verordnungen, die als regressgefährdend gelten, weil die rezeptierten Produkte kein Sprechstundenbedarf darstellen. Auf diese Weise könnten Wiederholungsfehler vermieden werden, heißt es.

Zugleich werden dem Arzt die 30 häufigsten Fehlverordnungen einer Fachgruppe bei Sprechstundenbedarf aufgezeigt. (fst)

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