Hamburg

Gebühr für erfolglose Widersprüche

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Die KV Hamburg verlangt von Vertragsärzten jetzt 100 Euro Gebühr für Widersprüche, die erfolglos bleiben.

HAMBURG. Ärzte, die erfolglos gegen KV-Entscheidungen Widerspruch einlegen, müssen dafür in Hamburg künftig 100 Euro Gebühr entrichten. Dies gilt für alle ab Mai eingehenden Widersprüche. Die KV hofft, damit den Aufwand, den die Bearbeitung der Widersprüche nach sich zieht, wenigstens anteilig decken zu können.

Hintergrund ist eine Widerspruchsflut in der Hansestadt: In den vergangenen Jahren sind pro Quartal zwischen 800 und 1200 Widersprüche bei der Körperschaft eingegangen.

Derzeit müssen noch rund 12.000 Widersprüche beschieden werden. Sie können nach Angaben der KV noch nicht bearbeitet werden, weil noch Gerichtsentscheidungen ausstehen. Diese Widersprüche sind aber nicht von der Neuregelung, die die Vertreterversammlung beschlossen hat, betroffen.

Zahlen müssen Ärzte künftig für Widersprüche, die in vollem Umfang und innerhalb von sechs Monaten nach Eingang zurückgewiesen wurden. Sollte dem Widerspruch anschließend vor einem Sozialgericht stattgegeben werden, erstattet die KV die Gebühr zurück. Ausnahmen gelten für Musterverfahren.

Wenn sich ein Arzt einem von der KV, von einem betroffenen Berufsverband oder einer anderen betroffenen Ärztegruppe angestrengten Musterverfahren anschließt, erhält er bei einer abschließenden Zurückweisung keinen Gebührenbescheid.

Bislang waren in Hamburg nur Widersprüche, die trotz Aufforderung nicht begründet und abgewiesen wurden, gebührenpflichtig. (di)

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