Brandenburg

Ärztekammer will gemeinsames Krebsregister mit Berlin

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BERLIN/DAHLEWITZ. Der Aufbau eines gemeinsamen klinischen Krebsregisters von Berlin und Brandenburg geht voran. Die Landesärztekammer Brandenburg hat sich in ihrer jüngsten Kammerversammlung in Dahlewitz dafür ausgesprochen, ein gemeinsames Krebsregister für beide Länder einzurichten.

Es soll von einer rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Tochtergesellschaft der Brandenburger Kammer getragen werden. Die Finanzierung der laufenden Kosten stellen nach Kammerangaben die Kassen und das Land gemeinsam sicher. Die Kammer beziffert die Beteiligung der Kassen auf mindestens 119 Euro pro Fall, die des Landes auf 13 Euro pro Fall.

Für die Einrichtungs- und Umsetzungsphase rechnet die Kammer mit einer Anschubfinanzierung von 770.000 Euro.

Davon sind rund 220.000 Euro für Brandenburg bereits bei der Deutschen Krebshilfe (DKH) beantragt. Das Land Berlin muss den Antrag über weitere 550.000 Euro erst noch stellen. Die Frist zur Vorlage eines Konzepts endet am 15. Oktober.

Eckpunkte und eine Grobstruktur des Konzepts für das gemeinsame Register hat nach Angaben der Senatsgesundheitsverwaltung von Berlin eine Arbeitsgruppe des Berliner Landesgremiums nach Paragraf 90a SGB V erarbeitet. Darin waren neben den Berliner Akteuren auch das Gesundheitsministerium und die Ärztekammer Brandenburgs vertreten.

Das Konzept ist laut Senat in der Schlussabstimmung, das Landesgremium soll dann im Umlaufverfahren den Beschluss fassen. Damit seien die wesentlichen Voraussetzungen für den Antrag Berlins bei der Deutschen Krebshilfe geschaffen.

Der Berliner Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) zeigt sich erfreut und "sehr zufrieden, dass es der Arbeitsgruppe gelungen ist, die in Berlin ausgeprägten unterschiedlichen Interessen zusammenzubringen." Damit schaffe man die Voraussetzung für den Antrag an die DKH. (ami)

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