Drogensubstitution

Behandlung nach Leitlinien kaum möglich

Ärzte beklagen, dass bei einer Substitutionsbehandlung die leitliniengerechte Therapie mit geltenden Recht kollidieren kann.

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WEIDEN. Eine leitliniengerechte Substitutionsbehandlung ist unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich, so die Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Dr. Heidemarie Lux beim Bayerischen Ärztetag in Weiden.

Im Einzelfall müsse sich der Arzt deshalb zwischen dem Anspruch des Patienten auf eine leitliniengerechte Therapie und dem Verstoß gegen die aktuelle Rechtslage entscheiden. "Das ist nicht tragbar", erklärte Lux.

Die Ärztetagsdelegierten forderten deshalb den Gesetzgeber auf, das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung entsprechend den neuen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin zu ändern.

Außerdem müsse die Bundesärztekammer die Leitlinien in ihre Richtlinien zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger einarbeiten, forderte der Bayerische Ärztetag.

Formulare für Betäubungsmittelrezepte "ungeeignet"

Der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Hans-Erich Singer aus Mitteleschenbach im Landkreis Ansbach wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die neuen Formulare für Betäubungsmittelrezepte der Bundesopiumstelle völlig ungeeignet seien.

Im neuen Format sei die 15 Millimeter breite Abreißleiste des Durchschlags von der rechten auf die linke Seite gewandert, sodass beim Druck mit einem Nadeldrucker der Formularschlag jedes Mal verstellt werden muss. "Das ist ein echtes Ärgernis", sagte Singer in Weiden und forderte eine Rückkehr zum alten Formular.

Der Ärztetag schloss sich dieser Forderung mit sehr großer Mehrheit an.

In großen Versorgerpraxen würden pro Jahr "mühelos", so Singer, mehr als 100 Betäubungsmittel-Rezepte ausgestellt. Kommt es bei diesem unnötig komplizierten Druckverfahren zu Fehldrucken, müssen diese dann drei Jahre lang archiviert werden, erläuterte Singer. (sto)

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