Mecklenburg-Vorpommern

Versorgungsgesetz schreckt Nachwuchs ab

In Mecklenburg-Vorpommern sieht die Kammer die Debatte um Praxisaufkäufe mit Unverständnis.

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ROSTOCK. Bislang war in Mecklenburg-Vorpommern viel von Versorgungsengpässen die Rede. Wenn die KVen mit dem geplanten Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) aber in formell überversorgten Regionen zum Praxisaufkauf verpflichtet werden, könnten im Nordosten 450 Arztsitze zur Disposition stehen.

Das wäre fast ein Fünftel aller Arztpraxen in dem am dünnsten besiedelten Flächenland. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern forderte Bundesregierung und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, diese Regelung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

"Betroffen wären die Hälfte der Kinderarztpraxen und fachärztlich-internistischen Praxen, die ohne Nachfolger schließen sollen. Man würde Eltern mit kleinen Kindern ebenso längere Wege und Wartezeiten wie hochbetagten Patienten, die etwa einer Kontrolle ihres Herzschrittmachers bedürfen oder unter schwerem Rheuma leiden, zumuten. Das wäre dann in der Tat eine Zwei-Klassen-Medizin", so die Ärztekammer.

Die Kammer rechnet ohnehin mit einer veränderten Versorgungsstruktur und Engpässen im ambulanten Bereich, weil die Zahl der nachrückenden Ärzte geringer sein wird als die der aus Altersgründen ausscheidenden Ärzte. Sie sieht auch die eigenen und die Bemühungen von KV und Landesregierung um den ärztlichen Nachwuchs in Frage gestellt: "Auf so unsicherer Grundlage wird kaum ein Arzt noch bereit sein, sich für die Übernahme einer Praxis ernsthaft zu interessieren." (di)

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