Chefarztverträge

BÄK fordert, Vorgaben zu verschärfen

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der leitenden Krankenhausärzte (VLK) haben sich dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Vorgaben für Chefarztverträge zu verschärfen.

Dazu haben BÄK und Deutsche Krankenhausgesellschaft in Zusammenarbeit mit dem VLK eine neue Formulierung für eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Demnach soll der Paragraf 136 a SGB V künftig sämtliche Zielvereinbarungen ausschließen, die Gehaltzuschläge bei "einzelnen Leistungen oder bei Leistungsmengen, Leistungskomplexen oder Messgrößen" in Aussicht stellen.

In der Fassung des Gesetzes von 2013 sind diese Vorgaben allgemeiner formuliert.

Eine Auswertung von Arbeitsverträgen hatte ergeben, dass viele Vereinbarungen nach wie finanzielle Anreize mit Leistungsmengen sowie anderen Messgrößen verknüpfen. Darauf reagieren BÄK und DKG mit ihrem präziseren Vorschlag, da Krankenhausträger in der Praxis weiterhin Arbeitsverträge geschlossen haben, die das Gesetzesziel letztlich unterlaufen.

Deutlich werden solle, dass Chefärzte in ihrer Verantwortung für Diagnostik und Therapie unabhängig und nicht den Weisungen eines Krankenhausträgers unterworfen sind, hieß es. (wer)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom