BMC-Kongress

Der Patient als Partner

Patienten erhalten im GBA sehr viel Gehör - auch wenn ihre Vertreter über kein Wahlrecht verfügen. Das hat der einstige GBA-Chef Dr. Rainer Hess auf dem BMC-Kongress betont. Auch sonst gab es viel Lob für die Patientenmitwirkung.

Von Martina Merten Veröffentlicht:
Hannelore Loskill und Heidi Hauer zählen zu den Patientenvertreterinnen im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Hannelore Loskill und Heidi Hauer zählen zu den Patientenvertreterinnen im Gemeinsamen Bundesausschuss.

© axentis.de / Georg J. Lopata

BERLIN. Experten aus Wissenschaft und Politik haben die gewachsene Mitwirkung von Patienten bei Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen gelobt.

"Es ist ein Erfolgsprojekt, was im Bereich der Patientenorientierung in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren im deutschen Gesundheitswesen erreicht worden ist", betonte Thomas Isenberg, Sprecher für Gesundheit der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, beim diesjährigen Kongress des Bundesverbands Managed Care in Berlin.

Nach Ansicht des ehemaligen Leiters des Fachbereichs Gesundheit und Ernährung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat insbesondere die Mitwirkung von Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu einer deutlichen Stärkung der Patientenbelange geführt.

Nicht stimmbererchtigt

Patientenrechte

Patientenvertreter Seit 2004 regelt § 140f SGB V die Beteiligung von Patientenvertretern im G-BA

Patientenbeauftragte Im Zuge des GMG wurde auch der §140h SGB V eingeführt – und damit die Position eines Beauftragten für die Belange der Patienten

Patientenrechte-Charta: 1999 wurde auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder erstmals eine Charta der Patientenrechte in Deutschland formuliert.

Diese Mitwirkung lobte auch Dr. Rainer Hess, ehemaliger unparteiischer Vorsitzender des G-BA. "Patienten sind inzwischen vollwertig in die dortigen Ausschüsse integriert. Sie dürfen ihre Belange äußern und ein Votum abgeben", sagte Hess.

Das fehlende Stimmrecht der Patientenbank hat sich nach Ansicht von Hess nicht auf die Qualität von Entscheidungen ausgewirkt.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 sind Patienten unter anderem im G-BA, vertreten. Sie verfügen über ein Mitberatungsrecht und dürfen Anträge stellen.

Stimmberechtigt sind sie nicht. Lange war unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung befürchtet worden, diese Rechte würden die Gefahr der Handlungsunfähigkeit des Ausschusses bergen und wichtige Entscheidungen blockieren.

Wolf-Dietrich Trenner, Patientenvertreter im G-BA, lobte die gewachsene Vertrauensrolle der Patientenbank. Gleichberechtigt seien die Bänke allerdings nicht. Es müsse einen vierten hauptamtlichen unparteiischen Vorsitzenden geben, der die Belange der Patienten vertritt.

 Derzeit gibt es nur drei. "Das wäre eine Fortentwicklung im Sinne der Bürgerbeteiligung", unterstrich Trenner. Hess erteilte solchen Vorstellungen eine klare Absage.

Zum einen seien Patientenvertreter Betroffene. Zum anderen könne niemand dem G-BA vorsitzen, der keine Verantwortung für das Gesundheitssystem trägt.

Auch in Qualitätssicherung einbeziehen

Einig waren sich die Besucher des BMC-Kongresses, dass die Messung von Qualität im Gesundheitswesen einen Mehrwert für Patienten bringt. Die Regierung plant, künftig die Patientenperspektive in die Qualitätssicherung einzubeziehen.

Derzeit werden nach Angaben des AQUA-Instituts ausschließlich fallbezogene Daten und Abrechnungsdaten für die Qualitätssicherung genutzt.

Nach Ansicht von Dr. Ilona-Köster-Steinebach vom vzbv wird Qualität derzeit noch unzureichend gemessen und die wenigen Messungen nicht ausreichend genutzt.

So werde kaum gemessen, wie lange Patienten auf bestimmte Behandlungen warten müssen, kritisierte Köster-Steinebach. Lediglich für den Bereich der Patientensicherheit gebe es einzelne Ergebnisindikatoren.

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