Berlin

KV-Vorstand droht die Abwahl

Gibt es nach der Übergangsgeld-Affäre einen Neustart in der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin? Am Donnerstagabend wird sich der Vorstand in der Vertreterversammlung einer Abwahl stellen müssen.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

BERLIN. Im vergangenen Dezember hat die Vertreterversammlung der KV Berlin das Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, nachdem das Kammergericht Berlin die Anklage gegen die drei Vorstände Dr. Angelika Prehn, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke sowie gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV), Dr. Jochen Treisch wegen besonders schwerer Untreue zugelassen hatte.

Die Anforderungen an eine Abwahl sind hoch: Zwei Drittel der anwesenden Delegierten in der Vertreterversammlung müssen dafür sein. Abgestimmt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit über jeden Vorstand gesondert.

Sollte die Abwahl erfolgreich sein, kann frühestens in drei Wochen ein neuer KV-Vorstand gewählt werden.

KV-Trio bestritt Vorwürfe

Rückblick: Vor drei Jahren wurde durch einen Bericht des Fernsehsenders RBB bekannt, dass Anfang 2011 an Prehn, Kraffel und Bratzke Übergangsgelder von jeweils 183.000 Euro brutto ausgezahlt wurden - obwohl sie als KV-Vorstände wiedergewählt worden waren.

Gemäß den Dienstverträgen hätte ihnen das Geld nur dann zugestanden, wenn sie hauptberuflich wieder in ihre Praxen zurückgekehrt wären. Das KV-Trio bestritt, dass die Auszahlung rechtswidrig gewesen sei.

Zum einen sei zuvor juristischer Rat eingeholt worden, zum anderen habe die VV die Auszahlung - wenn auch nachträglich - genehmigt.

Die Senatsverwaltung als Aufsicht forderte dennoch die Übergangsgelder zurück.

Eine Klage dagegen zog die KV Ende 2012 zurück, nachdem das LSG Berlin-Brandenburg seine Rechtsauffassung mitgeteilt hatte, wonach die Auszahlung widerrechtlich erfolgt sei. Daraufhin erstatteten die KV-Vorstände den gesamten Betrag von rund 550 000 Euro.

Im März 2014 erhob die Staatsanwaltschaft gegen Prehn, Kraffel, Bratzke und Treisch Anklage wegen Untreue.

Diese Anklage wurde zunächst vom Landgericht nicht zugelassen, weil den Angeschuldigten kein Vorsatz nachzuweisen sei.

Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin entschied jedoch das Kammergericht, dass die Anklage zugelassen wird. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Lesen Sie dazu auch: KV Berlin: Wie kam es zur Zahlung der Übergangsgelder?

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