Terminservice

Regierung nagelt KVen fest

Der Bundesrat blitzt mit dem Vorschlag ab, KVen mehr Spielraum bei den Terminservicestellen zu geben.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung zeigt sich beim Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) hartleibig: Sie lehnt die Forderungen des Bundesrats, der viele Änderungen vorgeschlagen hatte, ganz überwiegend ab.

In der sogenannten Gegenäußerung beharrt die Regierung insbesondere darauf, das VSG sei nicht zustimmungspflichtig durch die Länderkammer. Sie sieht die Gröhe-Reform nur als sogenanntes Einspruchsgesetz an, das der Bundesrat nicht stoppen könnte.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Terminservicestellen: Der Bundesrat votierte, KVen könnten von ihrer Einrichtung absehen, wenn das Gesetzesziel auch durch andere Maßnahmen sichergestellt werden kann. Nein, sagt die Regierung.

Sie beharrt auf "präzisen" Vorgaben mit Blick auf die Vier-Wochen-Frist.

Parität zwischen Haus- und Fachärzten: Der Bundesrat wollte diese Regelung auf die KBV-Vertreterversammlung beschränkt sehen. Nein, sagt die Regierung. Denn dann würde das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken, "nur unvollkommen erreicht".

Ambulante Kodierregeln: Der Bundesrat wollte die Kodierpflicht wiederbeleben. Nein, sagt die Regierung. Schon bisher könne der Bundesausschuss entsprechende Vorgaben für Qualitätszwecke treffen. Es bestehe somit "kein Regelungsbedarf".

Zweitmeinung: Die Länderkammer hat dafür plädiert, den Anspruch auf eine Zweitmeinung auf sämtliche schwerwiegende und risikobehaftete Behandlungen auszudehnen.

Nein, sagt die Regierung. Das würde "unkalkulierbare Mehrkosten" für die Kassen mit sich bringen. Kassen könnten als Satzungsleistungen weitere Optionen für Zweitmeinungen anbieten.

Hebammen: Der Bundesrat drängte darauf, eine Versicherungslösung für Haftpflichtschäden bei der Geburtshilfe zu entwickeln.

Nein, sagte die Regierung und hält an dem Vorhaben fest, Regressforderungen von Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber freiberuflichen Hebammen in bestimmten Fällen ganz auszuschließen.

Dadurch könne der künftige Anstieg der Haftpflichtprämien begrenzt werden.

Am 6. März soll das Versorgungsstärkungsgesetz erstmals im Bundestag beraten werden. (fst)

Mehr zum Thema

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen