NRW

Politik streitet über Reform des Notdienstes

Die Notdienst-Reform der KV Nordrhein ist auch Thema in der Landespolitik. Dort wird Kritik am Ministerium laut.

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KÖLN. Die Notfalldienstreform der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) beschäftigt die Landespolitik.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag Peter Preuß hat Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) aufgefordert, den Beschluss der KVNo-Vertreterversammlung zur Reform zu beanstanden.

"Durch die massiven Reduzierungen von Notfallpraxen droht ein Kollaps der notfallmedizinischen Versorgung", sagte Preuß. Vor allem in ländlichen Regionen könnten die Wege unangemessen lang werden.

Die KVNo-VV hatte am 11. Februar die Eckpunkte für eine Reform des ärztlichen Bereitschaftsdiensts auf den Weg gebracht.

Sie sieht unter anderem eine Reduzierung der Zahl der Praxen vor bei einer gleichmäßigeren Verteilung der Standorte.

"Es wäre die Aufgabe von Gesundheitsministerin Steffens gewesen, schon vorab beim geplanten Abbau der Notfallpraxen einzugreifen und die Notfallversorgung im Land sicherzustellen", findet Preuß.

In einem Bericht für den Gesundheitsausschuss des Landtags stellt Steffens klar, dass sie eingreifen kann, wenn Rechtsvorstöße vorliegen.

Das Ministerium werde sich laufend von der KVNo zum aktuellen Sachstand berichten lassen, und dabei insbesondere die Sicherstellung und die Versorgungssituation im Blick haben.

In einem Prüfbericht hatte das Ministerium im Jahr 2013 den Betrieb von Notfalldienstpraxen durch selbstständig agierende Vereine gerügt, weil die organisatorische und finanzielle Kontrolle durch die KVNo fehle.

Künftig müsse die KVNo die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie hinsichtlich Finanzierung und Durchführung des Notfalldienstes Herrin des Verfahrens ist, heißt es in Steffens‘ Stellungnahme.

Innerhalb dieser Grenzen habe die KV aber ein Organisationsermessen, wie sie den Notdienst konkret gestaltet und organisiert. "Eine Anweisung zur Schließung bestehender Notfallpraxen ergibt sich aus dem Prüfbericht nicht." (iss)

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