Notdienstreform

KV-Vorstand steht vor neuen Problemen

Fast ist die Reform im Südwesten in trockenen Tüchern - doch mit der geänderten EBM-Vergütung stehen dem KV-Vorstand neue Probleme ins Haus.

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STUTTGART. Nach der Reform ist vor der Reform: Der Vorstand der KV Baden-Württemberg (KVBW) sieht die Neuordnung des Notdienstes seit 2011 als Erfolg.

Doch durch die veränderte EBM-Vergütung des ambulanten Notdienstes, die der Bewertungsausschuss Ende vergangenen Jahres vorgenommen hat, bleibt das Thema im Südwesten auf der Agenda.

Mit der Reform wurde unter anderem die Zahl der Notdienstbereiche drastisch reduziert.

"Die Frequenz der Dienstbelastungen ist auf maximal acht im Jahr reduziert worden, zuvor lag die Belastung bei bis zu 50 Diensten", sagte KV-Chef Dr. Norbert Metke im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Insgesamt ein Erfolg

Die Anbindung der Vermittlung an die Rettungsleitstellen und die Fahrdienste hätten für Erleichterungen gesorgt. Auch ehemalige Kritiker gäben zu, dass die Reform insgesamt ein Erfolg sei, so Metke.

Als Beleg sieht er die Ergebnisse der jüngsten Kammerwahl in Baden-Württemberg: In anderen Kammerbezirken seien die Verantwortlichen für die Notdienstreform regelmäßig "abgestraft" worden.

"Dagegen waren die Vorsitzenden der KVBW, Kollege Fechner und ich, Stimmführer bei der Kammerwahl", sagt Metke. Neues Ungemach bringt aber das Urteil des Bundessozialgerichts vom Dezember 2012.

Damals stellten die Richter eine "gleichheitswidrige Benachteiligung der Krankenhäuser" fest. Ihre Notfallambulanzen durften eine Zusatzpauschale nicht abrechnen, die Vertragsärzten für ihre Bereitschaft gezahlt wird, auch Hausbesuche zu machen.

Mit der Entscheidung des Bewertungsausschusses vom 17. Dezember 2014 wurde daher die Vergütung der ambulanten Notfallversorgung rückwirkend zum 1. Januar 2008 geändert.

Nachvergütungen drohen

Die KV muss nun den Kliniken, die mit ihrem Widerspruch vor Gericht erfolgreich gewesen sind, rund 19 Millionen Euro nachvergüten, so eine Hochrechnung der KV.

Dafür, erklärte Metke vergangene Woche auf der Vertreterversammlung in Stuttgart, seien bereits Rücklagen gebildet worden. Stark betroffen von der Neuregelung des Bewertungsausschusses sind allerdings Ärzte im Sitzdienst.

Ihre Grundpauschale wurde von bisher 25,93 auf 12,87 Euro (Ziffer 01210) bzw. 19,75 (Ziffer 01212) abgewertet.

Der KV-Vorstand sprach sich für eine Stützung des Sitzdienstes an Wochentagen aus. Die Vertreter beauftragten ihn, Vorschläge auszuarbeiten, über die in der Sitzung im Mai abgestimmt werden soll. Anschließend müsste das Notfalldienststatut geändert werden.

Beschäftigen muss sich Metke auch mit Klagen einzelner Ärzte gegen die Umlagen für den Notdienst. Sie fordern eine regionale Kostenumlage analog zu den vor Ort anfallenden Kosten.

Der KV-Chef bewertet das als eine "rückwärtsgewandte Diskussion": "Die Zeit der pekuniären Kleinstaaterei sollte vorbei sein." (fst)

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