Pläne zur Klinikreform

Jetzt hagelt es Kritik

Das "Krankenhaus-Strukturgesetz" soll Anfang 2016 in Kraft treten. Der Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) liegt auf dem Tisch. Interessenverbände haben daran einiges auszusetzen.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Operation am offenen Herzen? Mit der Klinikreform sollen auch stationäre Überkapazitäten um- und abgebaut werden.

Operation am offenen Herzen? Mit der Klinikreform sollen auch stationäre Überkapazitäten um- und abgebaut werden.

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BERLIN. Honorar nach Qualität und die Einrichtung eines Strukturfonds, mit dem die Neuordnung der Kliniklandschaft vorangebracht werden soll: Um diese beiden zentralen Bausteine des Mitte voriger Woche von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten Referentenentwurfs zur Krankenhausreform ("Krankenhaus-Strukturgesetz") kreisen auch erste kritische Stellungnahmen.

Der GKV-Spitzenverband etwa begrüßt den "Einstieg in eine qualitätsorientierte Vergütung" stationärer Leistungen, moniert jedoch, dass die privaten Kostenträger sich an der Finanzierung des geplanten Strukturfonds nicht beteiligen müssen.

Die PKV profitiere damit als "Trittbrettfahrer" von dem bevorstehenden Strukturwandel. Der Gesetzentwurf sieht vor, dafür 500 Millionen Euro einmalig aus Überschüssen des Gesundheitsfonds aufzuwenden. Zudem sollen die Bundesländer Mittel in gleicher Höhe zuschießen.

Auch das wird vom GKV-Spitzenverband kritisiert. Weil Minister Gröhe den Ländern ansonsten nur abfordert, Investitionsmittel für Kliniken bis 2018 in gleicher Höhe bereitzustellen, wie in ihren Haushaltsplänen 2012 bis 2014 ausgewiesen, werde "die Unterfinanzierung der Krankenhausinvestitionen in Deutschland faktisch festgeschrieben", so der Kassenverband.

DKG warnt vor Honorarabschlägen

Das sieht die Deutsche Krankenhausgesellschaft genauso. Die Investitionskosten der Kliniken müssten "ohne Wenn und Aber finanziert werden", lässt DKG-Präsident Thomas Reumann verlauten. Dafür aber gebe es in dem Reformentwurf "bisher keinerlei Ansatz".

Für die Krankenhäuser sei das Gesetzespaket ohne "massive Änderungen" nicht akzeptabel. Auch die DKG betont ihre Zustimmung zur "Qualitätsoffensive der Reform", warnt allerdings davor, Honorarabschläge für Qualitätsmängel einzuführen. So etwas gebe es bisher "in keinem Bereich der Medizin in Deutschland".

Die Barmer GEK wiederum möchte schlechte stationäre Versorgungsleistungen nicht allein mit Abschlägen sanktioniert, sondern "gar nicht bezahlt" wissen.

"Leistungen von dauerhaft unzureichender Qualität sollten aus dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses ausgeschlossen werden", fordert Barmer-Verwaltungsratschef Holger Langkutsch.

Mit dem jetzigen Reformentwurf laufe die Bundesregierung Gefahr, "in Sachen Versorgungsqualität auch falsche Weichen zu stellen".

Verdi bemängelt "Miniprogramm"

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi widmet sich in ihrer Stellungnahme vor allem der beabsichtigten Förderung weiterer Pflegestellen.

Dafür sollen bis 2018 bis zu 660 Millionen Euro ausgeben werden - nach Ansicht von Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler "ein Miniprogramm". Damit "würde im nächsten Jahr noch nicht einmal eine Vollzeitstelle je Krankenhaus zusätzlich geschaffen".

Mit dem Krankenhaus-Strukturgesetz setzt die Bundesregierung Vorschläge der Bund-Länder-Kommission vom vergangenen Dezember um.

"Weniger Krankenhäuser, weniger Operationen und mehr Qualität, das ist unser Ziel", bringt Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, die Stoßrichtung des Reformpakets auf den Punkt.

Weitere Bestandteile sind neben Strukturfonds, qualitätsorientierer Vergütung und Pflegestellen-Förderung unter anderem

  • eine Neufassung der Mindestmengenregelung, die einen Honorarausschluss bei Leistungserbringung unterhalb der festgelegten Mindestmenge beinhaltet;
  • die Einführung von Qualitätsindikatoren als Kriterien der Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan;
  • Zu- und Abschläge für Häuser, die an der stationären Notfallversorgung teilnehmen, beziehungsweise nicht teilnehmen;
  • die Mengenentwicklung soll nicht länger mittels Senkung des Landesbasisfallwerts gesteuert werden, sondern über die Budgetverhandlungen jedes einzelnen Krankenhauses.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Chance zur Neuordnung

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