Ärztetag

Berufsordnung an vier Stellen geändert

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben an vier Stellen die (Muster-)Berufsordnung geändert.

So müssen Ärzte künftig Patienten auf deren Verlangen Einsicht in die Dokumentation ihrer Behandlung gewähren. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dem "erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte des Arztes oder Dritter entgegenstehen", heißt es nun im Paragraf 10 Absatz 2. Diese Änderung hat sich aus dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 ergeben.

Außerdem wurde die Zulässigkeit einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft geändert. Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen.

Dicht dran am Deutschen Ärztetag

Die "Ärzte Zeitung" ist für Sie beim 118. Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai direkt "am Ball" - live und auch in Farbe:

Videos von allen wichtigen Events

Twitter live vom Geschehen über #daet15 oder www.twitter.com/aerztezeitung.

Unsere aktuellen Berichte im Überblick: www.aerztezeitung.de/aerztetag15

Eine Teilberufsausübungsgemeinschaft darf jedoch nicht auf Zuweisung von Patienten ausgerichtet sein. Der Bundesgerichtshof hatte die entsprechende Regelung der baden-württembergische Berufsordnung als verfassungswidrig verworfen.

Außerdem wird die Bestimmung zur Weiterführung der Praxis nach dem Tod des Praxisinhabers an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst und der Vertretungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. (bee)

Mehr zum Thema

„Linke Tasche, rechte Tasche“

Labore kritisieren Honorarbeschluss als unfair

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Rezidive

Hustenstiller lindert Agitation bei Alzheimer

Lesetipps
Experten fordern von Bund und Ländern verbindliche Vorgaben für die Kooperation von Rettungsleitstellen (Bild) und ärztlichem Bereitschaftsdienst.

© Heiko Rebsch / dpa / picture alliance

Reform des Rettungsdienstes

Bereitschaftsdienst und Rettungsleitstellen sollen eng aneinanderrücken

Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung steht in vielen Ländern vor großen Herausforderungen. Ein Arzt aus Israel fordert deshalb mehr Zusammenarbeit.

© Vladislav / stock.adobe.com

Weiterentwicklung der Versorgung

Experte: Bei der Transformation international die Kräfte bündeln!

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen forderte am Mittwoch beim Gesundheitskongress des Westens unter anderem, die dringend notwendige Entbudgetierung der niedergelassenen Haus- und Fachärzte müsse von einer „intelligenten“ Gebührenordnung flankiert werden.

© WISO/Schmidt-Dominé

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen