Brandenburg

E-Card für Flüchtlinge kommt 2016

Ab kommendem Jahr sollen alle Asylsuchenden in Brandenburg - so wie bereits in Bremen und Hamburg - eine elektronische Gesundheitskarte bekommen. Berlin befürwortet dagegen eine bundeseinheitliche Regelung.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

POTSDAM. Die AOK Nordost ist nach Angaben des Landesgesundheitsministeriums bereit, mit den Kommunen in Brandenburg eine Vereinbarung abzuschließen. Um die Chipkarte auf den Weg zu bringen, wurde bereits eine Arbeitsgruppe gegründet, in der auch die KV vertreten ist.

"Alle Details zur Gesundheitskarte werden in dieser Arbeitsgruppe besprochen. Sollte sie zügig zu einem einvernehmlichen Ergebnis gelangen, könnte die Einführung der Gesundheitskarte schon Anfang nächsten Jahres gelingen", heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Die KV will nach eigenen Angaben den Prozess "proaktiv mitgestalten". Man habe den Behörden bereits signalisiert, sie bei der Wahrnehmung ihres medizinischen Sicherstellungsauftrags zu unterstützen.

Wie verständigen sich Arzt und Patient?

In der Arbeitsgruppe will die KV vor allem darauf achten, dass einige Punkte, die ihrer Ansicht nach klärungsbedürftig sind, behandelt werden.

"Zum Beispiel muss eine Verständigung zwischen Arzt und Patient möglich sein, damit die medizinische Versorgung im erforderlichen Maße garantiert werden kann. Deswegen habe ich den Innenminister und die Gesundheitsministerin zu einem Gespräch eingeladen, in dem die Eckpunkte für das Verwaltungsverfahren schnell abgesteckt werden können", sagte der KV-Vorsitzende Dr. Hans-Joachim Helming.

Welche weiteren Punkte die KV in einem Vertrag zur Gesundheitskarte geregelt haben möchte, wollte sie auf Anfrage vorerst nicht weiter konkretisieren. Am 19. Juni fänden weitere Gespräche statt, hieß es.

Im Gegensatz zu Brandenburg setzt das Nachbarland Berlin nicht auf eine eigene, sondern auf eine bundesweit einheitliche Chipkarten-Lösung.

Hohe Verwaltungskosten

Grund dafür ist zum einen, dass nach der Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes Flüchtlinge nicht mehr nach 48, sondern schon nach 15 Monaten eine Krankenversichertenkarte erhalten, sodass sie dann vor Arztbesuchen nicht mehr einen Behandlungsschein beantragen müssen.

Das stelle "die Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Versorgungsverfahren in Deutschland in Frage", heißt es in einer Erklärung des Berliner Gesundheitssenats. Zum anderen ist es für das Land wichtig, dass die bisherigen Verwaltungskosten von fünf Prozent nicht überschritten werden.

In Bremen und Hamburg, die als erste Länder die Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt haben, seien die Verwaltungskosten höher bemessen, so der Senat.

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