KBV fordert

Medikationsplan erst ab fünf Arzneien

Für den im E-Health- Gesetz geplanten Medikationsplan fordert die KBV verbindliche Standards. Die das Selbstverwaltungsorgan natürlich auch zertifizieren will.

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BERLIN. Die KBV will beim geplanten Medikationsplan stärker mitmischen. Zum einen fordert sie eine verbindliche Zertifizierung der Praxissoftware-Häuser für eine entsprechende Anwendung innerhalb ihrer Systeme.

Zum anderen solle der Anspruch der Patienten auf den Medikationsplan - wie in der Ursprungsversion des E-Health-Gesetzes vorgesehen - erst ab fünf verordneten Arzneien gelten. Hier hatte das Bundeskabinett noch einmal nachgebessert und den Anspruch schon ab drei Arzneien festgeschrieben.

Die Standesvertretung befürchtet, dass es ohne konkrete Vorgaben und Verpflichtungen schwer sein wird, die Praxissoftware-Hersteller dazu zu bewegen, die entsprechenden Funktionen in der geforderten Zeit und Qualität bereitzustellen.

"Deshalb schlagen wir vor, die etablierten Zertifizierungsverfahren der KBV auch auf die Funktionalitäten des Medikationsplans auszuweiten", sagt KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann (wie kurz berichtet).

Den Nachteil einer solchen Zertifizierung nennt die KBV allerdings nicht: Damit könnten die Softwarepflegekosten steigen, da das Zertifizierungsverfahren die Hersteller natürlich auch Geld kostet.

Doppelt so viele anspruchsberechtigte Patienten

Warum der Anspruch der Patienten auf den Medikationsplan erst ab fünf Arzneien gelten soll, begründet die KBV wie folgt: "Kritisch wird es in der Regel erst, wenn die Patienten fünf Wirkstoffe oder mehr einnehmen müssen", so Feldmann.

Das ginge aus der internationalen Literatur, Studien und Modellprojekten hervor. Außerdem würde bei einer Schwelle von drei Medikamenten Schätzungen zufolge der Kreis der anspruchsberechtigten Patienten von rund 7,5 Millionen Versicherten auf etwa das Doppelte steigen.

Dies wäre laut Feldmann mit einer hohen Belastung insbesondere für den hausärztlichen Versorgungsbereich verbunden. Bei weniger als fünf Medikamenten sollte ihrer Meinung nach vielmehr der Arzt im Einzelfall entscheiden, ob ein Medikationsplan sinnvoll wäre. (reh)

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