Nordrhein

Grünes Licht für Notdienstreform

Nach langem und kontroversem Vorlauf kommt die Notdienstreform in Gang - zunächst allerdings nur in Pilotregionen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. In ungewohnter Einmütigkeit hat die Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein (KVNo) eine neue Notdienstordnung auf den Weg gebracht.

Das ermöglicht es der KV, mit der Umsetzung der seit Langem geplanten Reform des Notdienstes zu beginnen - zumindest in Bereichen, die schon beschlossen sind.

Das sind vor allem die Zentralisierung des Fahrdienstes, die Einrichtung von fachärztlichen Notdienstpraxen und die Erprobung eines neuen Konzepts für den allgemeinen Notdienst in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Euskirchen, dem Notdienstbezirk 1.

Die ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung verabschiedeten Änderungen sind im Vorfeld der VV mit der Ärztekammer Nordrhein abgestimmt worden.

Deshalb ist es wahrscheinlich, dass ihnen auch die Kammerversammlung im November zustimmen wird. In Nordrhein haben die beiden Körperschaften eine gemeinsame Notdienstordnung.

"Wir haben jetzt eine Struktur und Ausführungsbestimmungen für die Neuorganisation des Notdienstes", sagte der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff. Was noch geregelt werden muss, ist die Finanzierung.

Kooperationen mit Kliniken möglich

Die Präambel der Notdienstordnung ist um einen entscheidenden Punkt ergänzt worden, der die Kooperation mit Kliniken ermöglicht.

Für den allgemeinen ärztlichen Sitzdienst für Erwachsene verhandelt die KVNo zurzeit über einen Rahmenvertrag mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen. Bislang liefen die Gespräche gut, sagte Potthoff. W

ann das Pilotprojekt im Bezirk 1 steht, ist noch nicht klar. "Wenn wir am 1. Januar 2016 ans Netz kommen, waren wir gut."

Nach zwei Quartalen will Potthoff der VV über die Ergebnisse des Projekts berichten. Bis dahin bleibt in den anderen Regionen im allgemeinen Sitzdienst alles wie bisher.

Die Einrichtung der Notdienste von Augen-, HNO- und Kinderärzten hat die KVNo bereits in Angriff genommen. Am 1. Oktober hat ein augenärztlicher Notdienst an der Bonner Uniklinik den Auftakt gemacht.

"Wir werden bei den fachärztlichen Diensten die regionalen Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen", versprach der KVNo-Chef.

Nicht-Erscheinen kostet 125 Euro die Stunde

Die neue Notdienstordnung regelt unter anderem die Beteiligung von angestellten Ärzten und MVZ an den Diensten. Sie sieht finanzielle Sanktionen für Ärzte vor, die ihren Dienst nicht wahrnehmen und auch keinen Vertreter beauftragen. Das Nicht-Erscheinen kosten 125 Euro die Stunde.

Nur zu einzelnen Aspekten des neuen Regelwerks gab es bei den Delegierten Kritik, das Gesamtwerk wurde nicht in Frage gestellt.

Er sehe zwar noch Verbesserungsmöglichkeiten, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Notdienstausschusses Dr. Ludger Wollring. Aber es müssten nun endlich Entscheidungen fallen.

"Wenn wir die vorgesehene Notdienstordnung jetzt ändern, laufen wir Gefahr, dass der mühsam mit der Kammer gefundene Konsens wieder aufgekündigt wird", warnte er.Die neue Notdienstordnung sei besser als alle, die es bisher in Nordrhein gegeben habe.

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