Hospiz- und Palliativgesetz

Mehr Geld und neue Leistungen für Ärzte

Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz stockt Leistungen in allen Bereichen der palliativmedizinischen Versorgung auf.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Erinnerung an einen Hospiz-Bewohner: Eine Kerze steht auf einem Tisch eines Hospizes in München.

Erinnerung an einen Hospiz-Bewohner: Eine Kerze steht auf einem Tisch eines Hospizes in München.

© Tobias Hase/dpa

BERLIN. In großer Einmütigkeit hat der Bundestag am Donnerstag dem Hospiz- und Palliativgesetz zugestimmt. Die Grünen votierten mit Ja, die Links-Fraktion enthielt sich.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lobte das Gesetz als "Gemeinschaftsleistung", bei der auch Anregungen der Oppositionsfraktionen eingeflossen seien. Für die SPD konstatierte der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach, das Gesetz nehme erste Korrekturen an der "völligen Fehlverteilung" von Leistungen in der GKV vor.

Jährliche Mehrkosten für Kassen unklar

Die Aufwendungen für palliative Leistungen beliefen sich bisher GKV-weit nur auf ein Promille der gesamten Ausgaben -rund 200 Millionen Euro pro Jahr. Die genauen jährlichen Mehrkosten des Gesetzes für die Kassen sind unklar, das Gröhe-Ministerium geht von einem "unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag" aus.

Als ein Manko des Gesetzes sieht es Elisabeth Scharfenberg (Grüne) an, dass der Personalmangel in Pflegeeinrichtungen nicht angegangen wird. Es mache Menschen Angst, dass es in der palliativen Versorgung bisher "zu viele weiße Flecken" ohne jedwede Versorgungsangebote gebe, so Scharfenberg.

Die Links-Fraktion hatte einen eigenen Antrag vorgelegt, in dem der Rechtsanspruch für alle Menschen auf eine allgemeine Palliativversorgung gefordert wurde - dies lehnten die Koalitionsfraktionen ab.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Rechtsänderungen vor:

Ambulante Palliativversorgung: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll Anforderungen für die Palliativpflege festlegen. Für Ärzte, die sich an einem Fallmanagement an der Schnittstelle von palliativer und hospizlicher Versorgung beteiligen, werden neue Vergütungsleistungen definiert, die die Kassen außerbudgetär bezahlen müssen. Angenommen werden jährliche Mehrausgaben in "mittlerer zweistelliger" Millionenhöhe.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Um SAPV-Verträge vor allem auf dem Land zu erleichtern, erhalten Vertragspartner mehr Spielraum, zudem wird bei Streitigkeiten ein Schiedsverfahren etabliert. Erstmals bis Ende 2017 und dann alle drei Jahre mus der GKV-Spitzenverband der Regierung über die Entwicklung der SAPV berichten.

Stationäre Hospizversorgung und ambulante Hospizarbeit: Kassen zahlen in stationären Hospizen 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Erhöht wird der von den Kassen zu zahlende Mindestzuschuss pro Tag und betreutem Versicherten von 198 auf 261 Euro. Bei ambulanten Diensten sollen nicht nur Personal-, sondern auch Sachkosten - etwa für Fahrten - berücksichtigt werden.

Krankenhäuser: Mit der Möglichkeit, krankenhausindividuelle Zusatzentgelte zu vereinbaren, soll die palliativmedizinische Versorgung auch für Krankenhäuser ohne eigene Palliativstationen gefördert werden.

Stationäre Pflegeeinrichtungen: Sie sollen Kooperationsvereinbarungen mit Vertragsärzten schließen. Ziel ist eine Verbesserung der ärztlichen Betreuung in den Heimen.

Versicherte: Sie erhalten erstmals einen Rechtsanspruch auf Beratung durch die Kassen über Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dies soll mit der Pflegeberatung nach dem SGB XI abgestimmt werden.

Das Gesetz wird - mit einer Ausnahme - am Tag nach der Verkündigung in Kraft treten.

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