NAV fordert

Neue Köpfe für das KV-System müssen her!

Die Hauptversammlung des NAV-Virchow-Bundes hat am Wochenende einen Antrag gegen die Hauptamtlichen in den Vertreterversammlungen beschlossen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Der NAV-Virchow-Bund fordert eine zügige Reparatur des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen. Am Wochenende hat die Hauptversammlung in Berlin einen vom NAV-Vorstand eingebrachten Antrag bei einer Gegenstimme angenommen, das System der Kassenärztlichen Vereinigungen grundlegend zu reformieren.

Erklärtes Ziel ist, die Aufgaben der KBV auf das Nötigste zu begrenzen. Zudem soll die ärztliche Basis gestärkt werden. Dafür sollen nicht mehr die hauptamtlichen Vorstände in die Vertreterversammlung der KBV entsandt werden, sondern die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen.

Das Rollenbild der hauptamtlichen Vorstände, die als hoch bezahlte Manager nicht mehr Teil der Selbstverwaltung seien, müsse geklärt werden, heißt es in dem Antrag. In dieser Konstellation müssten auch die Gründe für das schlechte Abschneiden der Vertragsärzte bei der Gesetzgebung der Koalition gesucht werden, sagte der Vorsitzende des NAV Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich.

Scharfe Kritik an Gesetzgebung

Heinrich kritisierte die Gesetzgebung gleichwohl scharf. Sowohl die Terminservice-Stellen als auch der geplante Aufkauf von Arztpraxen ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent seien nicht sachgerecht, sagte Heinrich bei der Hauptversammlung des NAV Virchow-Bundes am Freitagnachmittag. Die Schwäche der Selbstverwaltung habe zu zahlreichen für die niedergelassenen Ärzte negativen Paragraphen in den Gesundheitsgesetzen der großen Koalition geführt, klagte Heinrich.

15 Kassenärztliche Vereinigungen würden die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelte Lösung für den Terminservice übernehmen, kündigte Heinrich an. Ab dem 23. Januar müssen die KVen Patienten gemäß einer Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz binnen vier Wochen einen Facharzttermin vermitteln.

Da einige KVen zunächst mit Übergangslösungen arbeiten müssten, befürchte er ein "Riesen-Bohei" in der Bevölkerung. Bei schwächer besetzten Arztgruppen würden die Fristen zumindest regional nur schwer einzuhalten sein, zum Beispiel bei Augenärzten und bei Orthopäden in den neuen Bundesländern. Es gebe auch zu wenige Krankenhäuser, die Ärzte bestimmter Fachrichtungen weiterbildeten. Die könnten für die Patienten auch nicht in die Bresche springen, betonte Heinrich.

Die Aufkaufregelung lege Daten aus dem Jahr 1992 zugrunde und werde von den niedergelassenen Ärzten daher abgelehnt. Sie greift erst dann, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie vorgelegt hat. Die gesetzliche Frist dafür läuft bis Ende 2016.

Als "Dammbruch" bezeichnete Heinrich die Regelung im am Donnerstag verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz, die vorsieht, dass die DKG bei der Bewertung der Notfallziffern im EBM einbezogen werden muss. Dann säßen die Kliniken beim EBM künftig mit am Tisch.

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