Prüfvereinbarung

KBV stärkt Gebot "Beratung vor Regress"

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BERLIN. Die KBV hat nach eigenen Angaben in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband Erleichterungen für Vertragsärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung erreicht.

Die zum 1. Dezember verabschiedete Rahmenvereinbarung verschone neu zugelassene Vertragsärzte in den ersten beiden Jahren von Auffälligkeitsprüfungen. Sie müssen frühestens im dritten Jahr mit einer Beratung rechnen.

Ebenfalls erstmals ist eine Art Verjährungsregelung vereinbart worden: Vertragsärzte, die zuletzt vor mehr als fünf Jahren im Rahmen einer Prüfung auffällig geworden sind, fallen wieder unter den Grundsatz "Beratung vor Regress".

KBV-Vorstand Regina Feldmann bezeichnete dies als "Paradigmenwechsel" in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Weiter festgelegt wurde, dass maximal fünf Prozent einer Fachgruppe von Auffälligkeitsprüfungen betroffen sein dürfen.

Hintergrund sind Neuregelungen im Versorgungsstärkungsgesetz. Darin ist Kassen und KBV aufgegeben, ein Verfahren festzulegen, das sicherstellt, dass "individuelle Beratungen bei statistischen Prüfungen der Ärzte der Festsetzung einer Nachforderung bei erstmaliger Auffälligkeit vorgehen".

KVen und Kassen haben die Aufgabe, auf regionaler Ebene Prüfvereinbarungen festzulegen. Dabei können anstatt von Richtgrößen auch andere Wirtschaftlichkeitsziele definiert werden. (fst)

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