Staatsanwaltschaft

KBV-Büros durchsucht

Die KBV im Fokus der Staatsanwaltschaft: Wegen des Verdachts der Untreue in Millionenhöhe wird gegen mehrere KBV-Führungskräfte ermittelt.

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BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) steht im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen. Am Montag haben Beamte der Berliner Staatsanwaltschaft in den Büroräumen am Herbert-Lewin-Platz in Berlin Unterlagen sichergestellt.

Als Grund gab die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Verantwortliche der KBV wegen des „Verdachts der Untreue in Millionenhöhe“ an.

Das Verfahren richte sich gegen elf Beschuldigte, meldete der RBB unter Bezug auf den Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner. Darunter seien amtierende und ehemalige Vorstände sowie leitende Mitarbeiter.

„Wir werden die Untersuchungen voll unterstützen“, sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der „Ärzte Zeitung“. Zu Details wollte Stahl wegen der laufenden Verfahren keine Stellung nehmen.

Ex-KBV-Chef zur Zahlung verurteilt

Anfang Dezember hatte das Bundesgesundheitsministerium Anzeige gegen den früheren KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler erstattet. Auslöser waren Mietzuschüsse in Höhe von 96.000 Euro, die Köhler zu Unrecht kassiert haben soll.

Im Januar hatte das Landgericht Berlin Köhler zur Rückzahlung der Zuschüsse plus Zinsen verurteilt. Köhler kann gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.

Am Dienstag hat das Landesarbeitsgericht Berlin die Kündigung der KBV gegen ihre frühere Personalchefin und Köhlers Ehefrau für rechtens erklärt.

Kerstin K. hatte gegen die Kündigung geklagt und Schadenersatz gefordert. Sie soll ihrem Mann überhöhte Gehalts- und Ruhegeldzahlungen bewilligt haben. Auch K. steht das Recht zu, in die Berufung zu gehen. (af)

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Kommentare
Wolfgang Ebinger 04.02.201609:37 Uhr

Wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht!

Bekanntlich fängt der Fisch am Kopf an zu stinken: ist es nicht nach wie vor erschreckend, dass Menschen, die sich eigentlich bewusst sein müssten, dass sie eine ganz besondere Vorbildfunktion einnehmen und die wissen, dass sie mit Argusaugen beobachtet werden, geltendes Recht so perfide zu ihrem eigenen Vorteil verdrehen, selbst, wenn Dritte dadurch mittelbar geschädigt werden?

Ob in der Autoindustrie bei VW oder im Gesundheitswesen durch die KBV (um nur zwei von vielen zu nennen) – das moderne Prinzip des „Erlaubt ist, was geht“ auf Kosten Anderer greift immer weiter um sich. Welcher Kleingeist will sich da noch an dreckigen Schuhen auf dem Sitz im Zug stören?

Die vermeintliche „Einsicht“, etwas „nicht ganz korrekt“ getan zu haben, setzt seltsamerweise mitunter erst dann ein, wenn sich das Unrecht nicht mehr länger verbergen lässt. Einige ganz harte Fälle gehen dann aber dennoch in Berufung. Ein – wie auch immer geartetes – „Unrechtsvermögen“ scheint in unserer Gesellschaft völlig abhanden gekommen zu sein.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: es mangelt an einem absoluten Maßstab. Wenn alle Ansichten gleich gültig sind, dann ist es auch gleichgültig, wie man sich verhält. Dann gibt es auch nichts und niemandem, dem man sich gegenüber zu verantworten hat. Und wenn man – trotz selbst auferlegtem Moratorium (siehe ÄZ v. 02.02.2016) – am menschlichen Genom herumbasteln möchte, dann tut man es einfach. Was schert uns, um es mit Konrad Adenauer zu sagen, unser Geschwätz (oder die Vereinbarung) von gestern?

Wer jetzt noch nicht begriffen hat, dass unsere Gesellschaft (wieder einmal) auf dem besten Wege dahin ist, nach jemandem Ausschau zu halten, „der jetzt endlich mal wieder hart durchgreift“, der hat im Geschichtsunterricht offenbar nicht richtig zugehört.

Und dieser „Jemand“ wird ganz sicher kommen! Es ist nur noch eine Frage der Zeit. Schade, dass gerade unsere „Vorbild-Gesellschaftsmitglieder“ dieser Entwicklung durch ihr zutiefst egoistisches Verhalten so massiv Vorschub leisten.

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