Notfallbehandlung
KV Berlin sieht sich im Recht
BERLIN. Der Streit um die Versorgung ambulanter Notfälle in Berlin geht weiter. Die KV weist die Kritik von Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) zurück.
Zur Begründung verweist sie nun nicht mehr auf das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), sondern auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2012, das besage, dass der Notfalldienst sich auf die Erstversorgung beschränken muss.
"Damit darf eine Behandlung im Notdienst während der Öffnungszeiten der Praxen nur sehr ausnahmsweise erfolgen. Der Notfall ist darzulegen - mehr haben wir nicht verlangt", so der Berliner KV-Vorstand.
Dagegen weist die Berliner Krankenhausgesellschaft die Notfallkliniken in einem Rundschreiben darauf hin, dass die Krankenhäuser weiterhin berechtigt seien, jeden Notfallpatienten zu untersuchen und gegebenenfalls weiter zu behandeln.
Eine zusätzliche Dokumentationspflicht für die Abrechnung sei mit dem KHSG nicht begründbar. Czaja hat das Bundesgesundheitsministerium eingeschaltet (wir berichteten). Eine Antwort von dort steht aus. (ami)