Innovationsfonds

GBA definiert Kriterien für Förderung

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für den Innovationsfonds Förderschwerpunkte benannt. Der Innovationsausschuss beim GBA hat thematisch offene sowie inhaltlich spezifische Schwerpunkte formuliert.

Wer Anträge auf Förderung stellt, sollte Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten mit folgenden Schwerpunkten im Blick haben:

Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,

Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health,

Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen, nämlich ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit seltenen Erkrankungen.

Bei den themenoffenen Förderschwerpunkten sollen Projekte unabhängig von ihrer Ausrichtung gefördert werden. Bedingung ist, dass sie den Förderkriterien entsprechen. Die entsprechenden Bekanntmachungen im Internet sollen erst noch erfolgen.

Auch für die zweite Förderaufgabe des Fonds, die Versorgungsforschung, sind Schwerpunkte definiert worden. Dazu gehören etwa die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit, bessere Instrumente zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen oder Projekte, die die Folgen von Bürokratie auf die Patientenversorgung untersuchen.

Im Innovationsfonds werden bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen, davon 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung. (fst)

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