Versammlung

KBV exekutiert Parität - und klagt weiter gegen Gröhe

Ersatzvornahme umgesetzt. In einer "historischen Sitzung" stimmt die KBV-VV erstmals paritätisch gewichtet ab - über eine Klage gegen den Bundesgesundheitsminister.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Im Dezember hatte das Gesundheitsministerium die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) per Ersatzvornahme dazu verdonnert, eine Vorgabe aus dem Versorgungsstärkungsgesetz umzusetzen. Die Versammlung solle bei gemeinsamen Entscheidungen Parität in der Gewichtung der Stimmen für den haus- und fachärztlichen Bereich herstellen.

Das war bei der ersten Vertreterversammlung des Jahres 2016 am Freitag erstmals der Fall. Gegenstand der Abstimmung war die Klage gegen die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erzwungene Parität der Versorgungsbereiche. Die Versammlung habe entschieden, die Klage weiter zu verfolgen, berichtete der Vorsitzende der VV, Diplom-Psych. Hans-Jochen Weidhaas.

Vertreterversammlung und Vorstand der KBV versuchen, im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 an den stationären Sektor verlorenes Terrain wieder zurückzugewinnen. Die Regelung der Portalpraxen bedürfe einer "gesetzlichen Schärfung", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einem Pressegespräch am Freitag.

Sie seien dann sinnvoll, wenn sie zentrale Anlaufstellen seien, wo entschieden werde, ob ein Patient ambulant behandelt oder stationär aufgenommen werden müsse. "Es gibt nirgendwo sonst ein System, wo der Patient selbst entscheiden kann, ob er ein Notfall ist", sagte Gassen.

Der hausärztliche Vorstand, Regina Feldmann, verwies auf ein Ergebnis der Klausurtagung der VV-Mitglieder am vergangenen Wochenende.

Die Diskussionen hätten gezeigt, dass Versorgungspfade klarer definiert werden müssten, um der politisch gewollten zunehmenden Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung Herr zu werden.

"Erst wenn wir klare Versorgungspfade anbieten können, hört die Politik auf, über die Öffnung der Krankenhäuser nachzudenken", sagte Feldmann. Es sei kein Thema, den Sicherstellungsauftrag abzugeben. Die Klausur habe aber festgestellt, dass Ärzte und Kassen bei der Sicherstellung kooperieren müssten, zum Beispiel auch bei Einschreibemodellen für die Versicherten.

Im April kommen die Delegierten zu einer weiteren Klausurtagung zusammen. Rechtzeitig zum Deutschen Ärztetag im Mai in Hamburg solle es bereits konkrete Vorschläge geben, sagte Gassen.

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