Bedarfsplanung

Mehr Hausärzte für das Ruhrgebiet

Das Ruhrgebiet soll nach dem Willen von Landesgesundheitsministerin Steffens nicht ewig seine Sonderrolle bei der Bedarfsplanung behalten. Eine Anpassung müsse aber in Schritten geschehen, forderte sie.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

MÜLHEIM. Die Sonderrolle des Ruhrgebiets bei der Bedarfsplanung darf nicht unbegrenzt in die Zukunft fortgeschrieben werden, fordert die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Da eine schlagartige Anpassung an die bundesweiten Werte zu Versorgungsproblemen in anderen Regionen führen würde, plädiert sie für ein schrittweises Vorgehen.

"Mir hat noch keiner erklären können, warum die Menschen im Ruhrgebiet weniger Arztstunden brauchen als die Menschen anderswo", sagte Steffens beim "Forum Gesundheit 2016" der Kreisstelle Mülheim der Ärztekammer Nordrhein.

Für das Ruhrgebiet gelten seit den 90er Jahren bei der Bedarfsplanung besondere Regeln. Das hat sich auch durch die neue Bedarfsplanungsrichtlinie vom 1. Januar 2013 nicht geändert. Während seitdem bundesweit 1671 Einwohner pro Hausarzt zugrundegelegt werden, sind es im Pott weiterhin 2134.

"Die Ruhrgebietsbevölkerung hat deutlich weniger Hausärzte als im übrigen Bundesgebiet", kritisierte Uwe Brock, Hausarzt in Mülheim und Vorsitzender der Kreisstelle. Gerade angesichts der in einigen Städten überdurchschnittlichen Morbidität der Bevölkerung und der demografischen Entwicklung sei das keine gute Voraussetzung, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen.

Der nordrhein-westfälische Patientenbeauftragte Dirk Meyer bezeichnete die Sonderrolle als "eine plumpe Diskriminierung". Die Messzahlen hätten mit dem tatsächlichen Bedarf nichts zu tun. "Man muss anerkennen, dass die Menschen im Ruhrgebiet in der hausärztlichen Versorgung den gleichen Bedarf und die gleichen Ansprüche haben wie in allen anderen Regionen", forderte er.

Ministerin Steffens will auf Bundesebene weiter dafür streiten, dass die Benachteiligung endlich endet, kündigte sie an. Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie ist vorgesehen, dass die Versorgungssituation im Ruhrgebiet bis Ende 2017 überprüft wird.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der KV Nordrhein Bernhard Brautmeier sieht Handlungsbedarf.

Eine Angleichung an die bundesweiten Verhältnisse müsse allerdings mit Augenmaß erfolgen, betonte er. Die der Sonderbehandlung des Ruhrgebiets zugrundeliegende Annahme, dass der sonst für Städte typische Mitversorgereffekt entfällt, habe sich als richtig erwiesen. Schließlich grenzt dort eine Stadt an die andere.

Eine schlagartige Umstellung auf die bundesweiten Messzahlen würde einen Run von Ärzten auf die Ruhrgebietsstädte auslösen, erwartet Brautmeier. "Es kämen viele hierhin, die anderswo dringend gebraucht würden." Deshalb sei es wichtig, gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen, sagte er.

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