Innovationsfonds
Vergaberecht als Problem?
BERLIN. Das ab 18. April geltende neue Vergaberecht könnte zum Hemmschuh für den Innovationsfonds werden.
Das zeigten am Dienstag Medizinjuristen in einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care (BMC) in Berlin auf.
Dr. Dominique Jaeger, Fachanwältin für Medizinrecht aus Hamburg, erklärte die Crux an der festgelegten gemeinsamen Bewerbung von Antragsteller und Kasse: Erhalte das Zweiergespann eine Förderzusage für das vorgeschlagene Projekt, stelle sich die Frage, ob die Kasse rechtlich dazu verpflichtet sei, dieses dann öffentlich auszuschreiben - auf elektronischem Weg, wie das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts es vorschreibt.
Denn das könnte für den Initiator des Antrags teuer werden: Findet sich in der EU-weiten Ausschreibung ein günstigerer Anbieter, verliert er bereits investierte Kapazitäten. "Es kommt entscheidend darauf an, wie man den Antrag formuliert", warnte Jaeger.
Der Innovationsfonds soll in den kommenden vier Jahren 1,2 Milliarden Euro ausschütten. Die Förderschwerpunkte sind erst vor gut drei Wochen veröffentlicht worden, die genauen Kriterien für Bewerbungen stehen allerdings noch nicht fest. (aze)