KV-Wahlen

Teilzeit und kein Wahlrecht - Regierung prüft

Veröffentlicht:

BERLIN. Wann dürfen teilzeitbeschäftigte Ärzte an den KV-Vertreterwahlen teilnehmen, wann nicht? Die Bundesregierung will prüfen, ob es hier einen "gesetzlichen Klarstellungsbedarf" gibt.

Ziel sei es, eine uneinheitliche Rechtsauslegung durch die KVen zu vermeiden", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Wöllert.

Basis der Anfrage war ein Artikel in der "Ärzte Zeitung" gewesen. Das Bundesgesundheitsministerium werde diese Frage "zeitnah mit den Aufsichtsbehörden der Länder erörtern", erklärte Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz.

Im SGB V (Paragraf 77 Absatz 3) ist mindestens eine Halbtagstätigkeit gefordert, um Mitgliedschaftsrechte in der KV zu rechtfertigen, erinnerte sie.

Die Linken-Abgeordnete Wöllert begrüßte die Prüfung. Nötig sei eine gesetzliche Klarstellung, die "zu einer einheitlichen Handhabung" in den KVen führe. (fst)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert