LSG-Beschluss

Rücktritte ungültig? Chaos in Berliner VV

Ein Gerichtsurteil wirbelt die Vertreterversammlung der KV Berlin durcheinander - die Sitzung fiel aus.

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BERLIN. Wer gehört der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin an? Diese Frage stellt sich nicht erst nach den KV-Wahlen im Herbst, sondern bereits jetzt.

Denn nach einem Gerichtsurteil ist nun unklar, ob die Protest-Rücktritte von VV-Mitgliedern im Jahr 2012 wirksam waren.

Dr. Franz-Peter Reinardy war im Februar 2012 von seinem Amt in der Vertreterversammlung zurückgetreten. Er protestierte damit wie sechs weitere Hausärzte gegen den Umgang des Vorstands mit den widerrechtlich kassierten Übergangsgeldern von rund 550.000 Euro.

Nach dem Wechsel an der Spitze der VV wollte Reinardy 2015 in das KV-Parlament zurückkehren. Die neue VV-Vorsitzende Dr. Margret Stennes erteilte diesem Ansinnen jedoch einen Abschlag.

Dagegen hat Reinardy beim Sozialgericht (SG) Berlin geklagt. Der Rechtstreit kam nun vor das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) in nächster Instanz.

"Rücktritt kann nicht per Fax erfolgen"

Wie das SG Berlin wies auch das LSG Reinardys Klage ab, weil der Hausarzt versäumt hatte, gegen den Bescheid der VV-Vorsitzenden Widerspruch einzulegen.

Allerdings vertrat das Gericht auch die Auffassung, "dass der Rücktritt nicht wirksam war, weil er nicht per Fax erfolgen kann", wie Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther der "Ärzte Zeitung" sagte.

Er stellte klar: "Selbst wenn die VV nicht ordnungsgemäß zusammengesetzt sein sollte, bleiben ihre Beschlüsse wirksam."

Die erste Folge dieses Urteils vom 10. Mai (AZ L7 KA 44/15 ER), das noch nicht schriftlich vorliegt: VV-Chefin Stennes hat die Sitzung der VV am 12. Mai nicht eröffnet, weil sie infolge der LSG-Entscheidung davon ausgegangen war, das sie nicht ordnungsgemäß eingeladen hatte.

In der Sitzung hätte über die Veröffentlichung des Berichts der ETL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu der 30-Millionen-Lücke in der Honorarverteilung der KV Berlin beschlossen werden sollen. Allerdings waren - vor allem von Seiten der Fachärzte - so wenige VV-Mitglieder erschienen, dass die VV ohnehin nicht beschlussfähig gewesen wäre.

Über den Prüfbericht wird die "Ärzte Zeitung" in ihrer nächsten Ausgabe berichten. Weitere mögliche Folgen des Urteils: Informierte Kreise schließen nicht aus, dass weitere VV-Mitglieder, die ihre Ämter aus Protest niedergelegt hatten, nun die Gelegenheit nutzen, kurz vor der KV-Wahl in das Parlament zurückzukehren. (ami)

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