KBV

Gassen warnt vor "kleinteiliger Fachaufsicht"

"Transparenz ja, aber keine Gängelung": KBV-Chef Gassen sieht den Eingriff in die Selbstverwaltung kritisch.

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BERLIN. Die Affären und Skandale bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben eine harte Reaktion des Gesetzgebers ausgelöst. Union und SPD wollen künftig schnell und ohne aufschiebende Wirkung in die Angelegenheiten der Selbstverwaltung eingreifen können.

Der Durchgriff soll an die Stelle des aktuell eingeschränkten und gestuften Aufsichtsverfahrens treten, das nach Ansicht der Koalitionäre derzeit verhindere, dass die Aufsichtsbehörde "zielgerichtet und schnell" einschreiten könne.

Das geht aus zwischen den Koalitionspartnern abgestimmten Eckpunkten für ein "Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV" hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen warnte in einer ersten Reaktion am Freitag die Koalition davor, mit dem Gesetz die Tür für ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen weit aufzustoßen.

"Die Rechtsaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium darf nicht zur kleinteiligen Fachaufsicht mutieren", sagte Gassen.

Gesetz ein "Gängelungswerk"

Er unterstütze die Reform in den Punkten, in denen es um ein Mehr an Transparenz und eine Stärkung der Kontrollrechte der Vertreterversammlung gehe. Bei dem Gesetz handele es sich jedoch um ein "Gängelungswerk".

Von dem Gesetz betroffen sind die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss und der Medizinische Dienst der Krankenkassen.

Die aktuellen Eckpunkte von Ende Juni lösen eine Vorgängerversion von Ende März ab.

Im Gegensatz zu dem früheren Papier besteht der Gesetzgeber nicht mehr auf einem Genehmigungsvorbehalt für die Haushalte der Organisationen der Selbstverwaltung. Weggefallen ist auch ein Passus, mit dem die Koalition die Klagemöglichkeiten gegen Weisungen des Gesundheitsministeriums einschränken wollte.

Neu ist dagegen eine Regelung zur Stärkung der Legitimation der Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und des GKV-Spitzenverbands sowie des MDS-Geschäftsführers. Sie sollen künftig zwei Drittel der Stimmen der Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte auf sich vereinen müssen.

Die Vorsitzenden der Versammlungen wiederum sollen mit einfacher Mehrheit abgewählt werden können. (af)

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