Streit um KBV-Ruhegehalt
Berliner Richter verhandeln am Dienstag
BERLIN. Der Streit um hohes Ruhegehalt zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einer Ex-Mitarbeiterin geht weiter. Die KBV will in einer sogenannten Widerklage - wie berichtet - erreichen, dass die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss.
Diese klagt auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli (Dienstag).
Die KBV fordert laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieret mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines "besonders groben Verstoßes" gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. (dpa)
Arbeitsgericht Berlin (12. Juli)
Az. 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15