Berlin

Praxisumzüge als Wahlkampfthema

Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts zu den restriktiven Vorgaben einer Praxisverlegung in Berlin nutzen NAV-Virchowbund und Gesundheitssenator zu gegenseitigen Sticheleien.

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BERLIN. Nach den Vorgaben des zwischen der KV Berlin, den Kassen und der Senatsgesundheitsverwaltung ausgehandelten "Letter of Intent" (LoI) können Vertragsarztsitze nur in schlechter versorgte Stadtbezirke verlegt werden.

Obwohl Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) vor einigen Wochen eine positive Bilanz des LoI zog mit dem Hinweis, dass seit 2013 158 Praxen von gut in schlecht versorgte Bezirke umgezogen sind, bekräftigt der Vorsitzende der NAV-Landesgruppe Berlin/Brandenburg, Dipl.-Med. Mathias Coordt, jetzt abermals seine Meinung, dass diese Neuverteilung der Arztsitze "bisher nichts gebracht" hat und auch "künftig nicht funktionieren" werde.

Sie diene einzig dem Wahlkampf, sagte Coordt laut einer Mitteilung mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Berlin im Oktober.

Vertritt die KV nicht die Interessen der Ärzte?

Der KV wirft er vor, nicht für die Interessen der Ärzte einzutreten, sondern einen "angeschlagenen Gesundheitssenator" zu unterstützen. "Die KV-Spitze unterstützt einen fragwürdigen Kurs und nimmt dabei in Kauf, dass die Berufsfreiheit der niedergelassenen Ärzte eingeschränkt wird." Die Bezirksgrenzen, so Coordt, seien keine geeignete Abgrenzung für die Beurteilung der Versorgungslage.

Die KV müsse eine Bedarfsplanung auf den Weg bringen, die unter anderem auch die tatsächliche Inanspruchnahme der Ärzte und die soziodemografische Entwicklung berücksichtige.

In der Kritik des NAV-Virchowbundes zeige sich, "wie einige Ärztevertreter rückwärtsgewandt versuchen, ihre Besitzstände zu verteidigen", reagierte Gesundheitssenator Czaja. Mit der Regelung des LoI werden in Berlin die Niederlassungsmöglichkeiten von Ärzten regional eingeschränkt. Die Gerichte hätten dies bisher aber nicht beanstandet.

Das Bundessozialgericht hat jüngst dem Zulassungsausschuss Recht gegeben, der mit Blick auf den LoI einer Psychotherapeutin die Verlegung ihrer Praxis von Neukölln ins benachbarte besser versorgte Tempelhof-Schöneberg versagt hatte. (juk)

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