Bundesausschuss

Intrakranielle Stents raus aus GKV-Katalog

Der Bundesausschuss schließt die Leistung im zweiten Anlauf aus der Versorgung aus.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das intrakranielle Stenting zur Prophylaxe des Schlaganfalls wird aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag beschlossen. Der GKV-Spitzenverband, der die Methodenbewertung im März 2013 beantragt hatte, begrüßte diese "wichtige Entscheidung für den Patientenschutz".

Das vom GBA beauftragte Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im September 2014 eine Nutzenbewertung der Implantation von Stents für Patienten mit symptomatischen intrakraniellen arteriellen Stenosen vorgelegt. Das IQWiG stellte eine deutliche Erhöhung der periprozeduralen Schlaganfälle bei der Patientengruppe fest, die einen Stent erhalten hatte.

In einer GBA-Sitzung im Mai war der Leistungsausschluss noch an den fünf Stimmen der Vertreter von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gescheitert. Ursache ist das vom Gesetzgeber verfügte erforderliche Quorum für Leistungsausschlüsse: Nötig sind dafür neun Stimmen im GBA, Kassen und die drei unparteiischen GBA-Mitglieder kommen zusammen auf acht. Normalerweise reichen im GBA sieben Stimmen für eine Beschlussmehrheit. GBA-Chef Professor Josef Hecken forderte, der Gesetzgeber solle dieses "Sonderquorum überdenken".

Strittig ist im Mai die Definition der Ausnahmen gewesen, in denen eine Stent-Behandlung weiter erlaubt ist. Nach Angaben der Kassen lässt der jetzt getroffene Beschluss nur "wenige, gut begründete Ausnahmen" zu. Diese seien fast deckungsgleich mit den Vorgaben, die die US-Zulassungsbehörde FDA schon 2012 festgelegt hat. (fst)

Mehr zum Thema

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen