Psychiatrische Kliniken

"Quadratur des Kreises"

Nach Jahren des Streits stellt der Bundestag die Weichen für die Finanzierung der psychiatrischen Versorgung neu.

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BERLIN. Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen beschlossen. Nach dem PsychVVG genannten Gesetz verhandeln Kliniken mit den Kassen ihr individuelles Budget. Regionale oder strukturelle Besonderheiten sollen berücksichtigt werden. 2017 werden die Mehrausgaben der GKV durch das Gesetz rund 36 Millionen Euro betragen. Ab 2018 belaufen sich die Mehrkosten auf jährlich 60 Millionen Euro.

Bereits Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte versucht, ein pauschalierendes Entgeltsystem durchzusetzen, das auf landeseinheitlichen Preisen fußen sollte. Dieses als "PEPP" (Pauschaliertes Entgeltsystem in Psychiatrie und Psychotherapie) abgekürzte System scheiterte am Widerstand von Ärzten, Fachgesellschaften und der SPD. Sie fürchteten Nachteile insbesondere für Schwerkranke.

Mit dem daraufhin erarbeiteten PsychVVG werde "die Quadratur des Kreises" versucht, sagte die CDU-Politikerin Ute Bertram. Sie erwarte, dass das neue Entgeltsystem zu "leistungsorientierten Budgetvereinbarungen führt. "PEPP ist nicht weg", räumte der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut ein. Elemente des alten Systems seien in die Budgetvereinbarungen eingeflossen.

So fürchtet der Linken-Politiker Harald Weinberg, dass der geplante "leistungsgerechte Vergleich" von Kliniken zu "einer Art PEPP durch die Hintertür" führen werde. Maria Klein-Schmeink (Grüne) warf der Koalition vor, sie habe es versäumt, "eine durchgängig am Bedarf der Person orientierte Versorgung zu ermöglichen".

Zusammen mit dem Gesetz wurden huckepack zwei weitere Einzelregelungen beschlossen:

Der Gesundheitsfonds erhält im kommenden Jahr 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve. Der SPD-Abgeordnete Heidenblut stellte klar, es sei "falsch und instinktlos" gewesen, diesen Schritt mit den Kosten der Flüchtlingsversorgung zu begründen.

Rückwirkend wird der Risikostrukturausgleich der Kassen geändert. Die im Jahr 2014 veränderte Berechnung der Zuweisungen für Krankengeld und Auslandsversicherte gilt schon für 2013. (fst)

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