Kommentar zum Entlassmanagement
Arzt- oder Luftnummer?
Der Übergang vom stationären in den ambulanten Behandlungssektor ist ein neuralgischer Punkt der Versorgung. Hier müssen dringend und systematisch Verbesserungen geschaffen werden. Den Bedarf gibt es heute schon, und er wird in Zukunft wachsen. Mehr ältere und alleinstehende Menschen brauchen die medizinisch und pflegerisch geordnete Entlassung aus dem Krankenhaus.
Das wissen auch die Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die jetzt mit einer Klage einen möglichen Fortschritt in der sektorenübergreifenden Versorgung von Patienten zumindest verzögern könnten.
Im Kern geht es darum, dass die Krankenhausseite den Qualitätsbegriff für Vertragsärzte nicht übernehmen will. Deshalb stemmt sie sich gegen die vom Schiedsamt beschlossene Registrierung der am Entlassmanagement teilnehmenden Ärzte bei den KVen mit lebenslanger Arztnummer.
Würden die Krankenhäuser dies nämlich akzeptieren, müssten sie generell den Facharztstatus für von Krankenhäusern ambulant erbrachte Leistungen einführen. Weil die Kliniken den nicht garantieren können, fordern sie sogar eine gesetzliche Klarstellung, dass eine Verwendung der lebenslangen Arztnummer in den Ambulanzbereichen der Kliniken ausgeschlossen wird.
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