Selbstverwaltungsgesetz

SPD schafft Hürden auf der Zielgeraden

Am Donnerstag soll das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz im Bundestag verabschiedet werden. Doch die SPD baut Hürden.

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BERLIN. Die SPD hat nach einem Medienbericht das Gesetz für mehr Aufsicht und Transparenz im Gesundheitswesen, das sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, im parlamentarischen Verfahren gestoppt. Wie die "Rheinische Post" (Dienstag) unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, wirft die Union der SPD deswegen Klientelpolitik vor.

"Wir brauchen mehr Transparenz und Aufsicht in der Selbstverwaltung", sagte Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU). "Ich weiß, dass die SPD das auch so sieht. Jetzt dagegen dem Druck der Gewerkschafter nachzugeben, die vermutlich bloß verhindern wollen, dass sie ihre überhohen Nebeneinkünfte im Verwaltungsrat der GKV offenlegen müssen, ist eine Klientelpolitik der besonderen Art", so Nüßlein.

Späte Erkenntnis der SPD

Er reagierte damit auf die offenbar späte Erkenntnis von SPD-Gesundheitspolitikern, dass das Gesetz nicht nur die Ärztefunktionäre in der KBV, sondern alle Funktionäre in der Selbstverwaltung, also auch bei Kassen und beim Bundesausschuss treffen würde. "Mit dem Gesetz dürfen wir nicht alle schlagen, wenn wir einen meinen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Die SPD fordere weiterhin mehr Transparenz, mehr Kontrolle und eine bessere Aufsicht über die KBV. Aber die soziale Selbstverwaltung sei "ein sehr hohes Gut, an das wir nicht leichtfertig die Axt anlegen dürfen", so Mattheis.

Nach dem ursprünglichen Fahrplan sollte das Gesetz am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden. Ob das eingehalten werden kann, war bei Redaktionsschluss ungewiss.

Entscheidung am Mittwoch?

Am Dienstagnachmittag trafen sich die Fraktionsobleute des Gesundheitsausschusses, um über die Tagesordnung des Ausschusses zu beraten. Eine endgültige Entscheidung darüber, welche Beschlussempfehlungen der Ausschuss dem Bundestag vorlegen wird, könnte dementsprechend noch an diesem Mittwoch getroffen werden.

Eine zeitnahe Verabschiedung des Gesetzes ist von Bedeutung, weil das Gesetz Bestimmungen über die Zusammensetzung des Vorstandes der KBV enthält: So ist nach dem Gesetzentwurf ein drittes neutrales Vorstandsmitglied vorgesehen, das weder aus dem haus- noch aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich kommen darf. Die konstituierende Sitzung der neuen KBV-Vertreterversammlung und die Wahl des Vorstandes sind für den 3. März geplant. Das neue Gesetz müsste bis dahin in Kraft getreten sein. (HL/fst/dpa)

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